Vergabe von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen für das Bayerische Landeskriminalamt Referenznummer der Bekanntmachung: 124-8010-003/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen für das Bayerische Landeskriminalamt
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Vergabe von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll IT-Unterstützungsleistung im Rahmen der Betriebsunterstützung beauftragt werden, welche für den IuK-Betrieb fortlaufend erforderlich ist.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf mangels eigener Personalressourcen reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.1 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Unternehmen mit Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten (Grundvertragslaufzeit 24 Monate, sowie einmalig 24 Monate Verlängerung, d.h. insgesamt 48 Monate Gesamtvertragslaufzeit).
Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§ 1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Hierzu sollen Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen mit Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung als Auftragnehmer (siehe Kapitel 4, Ausgestaltung der Einzelaufträge) abgeschlossen werden.
Die Leistungen müssen nach den Anforderungen des AG durch die temporäre Überlassung von Personal im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) nach den Regelungen des Arbeitneh-merüberlassungsgesetzes (AÜG) erbracht werden.
Die Leistungen werden durch die fachlich verantwortlichen Personen beauftragt und die Ausführung durch diese überprüft. Die Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich entsprechend den fachlichen Notwendigkeiten in die Prozesse des AG, teilweise bzw. umfassend, mit eingebunden. Das Direktionsrecht über die überlassenen Arbeitnehmer liegt beim BLKA als AG.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal einmal um zwei weitere Jahre, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 2 - Projekte – Infrastruktur und Applikationen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.7 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal einmal um zwei weitere Jahre, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 3 - Kommunikation, Netztechnik und Sicherheits
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.7 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal einmal um zwei weitere Jahre, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 4 - Programmierung SAP-Umfeld
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.7 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal einmal um zwei weitere Jahre, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 5 - Programmierung und Test im NON-SAP-Umfeld
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.7 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal einmal um zwei weitere Jahre, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 6 - Projektmanagement und Geschäftsprozessmode
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.7 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal einmal um zwei weitere Jahre, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Los 7 - Mobile Device-mPolice
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.7 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal einmal um zwei weitere Jahre, wenn der Entleiher nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit der Verlängerung schriftlich widerspricht. Die Rahmenvereinbarung endet nach einer maximalen Laufzeit von vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
-Erklärung Nichtvorliege von fakultativen Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
-Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend
-Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (nur Los 1)
-Nachweis der Berufsausübung (Eintragung Berufs- oder Handelsregister etc.)
1) Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz
2) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
zu 1) Der Umsatz im einschlägigen Geschäftsbereich bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die Jahre 2018, 2019 und 2020 liegt bei durchschnittlich mindestens
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
Los 3: [Betrag gelöscht] EUR
Los 4: [Betrag gelöscht] EUR
Los 5: [Betrag gelöscht] EUR
Los 6: [Betrag gelöscht] EUR
Los 7: [Betrag gelöscht] EUR
zu 2) Mindestdeckungssummen pro Jahr Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Los 1 - 7:
Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
pro Schadensfall mindestens [Betrag gelöscht] EUR
1) Referenzliste von Auftraggebern, bei denen der Bieter vergleichbare Leistungen (IT-Unterstützungsleistungen) - in einer vergleichbaren Größenordnung erbringt oder erbracht hat. Die Referenzen müssen auf die letzten 3 Jahre Bezug nehmen. Die Referenzangaben müssen vom Auftraggeber freigegeben worden und für die Vergabestelle überprüfbar sein.
(§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1, 1.Halbsatz VgV).
2) Erklärung Unternehmenszahlen - Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
3) Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) betrifft Los 2-7
4) Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) betrifft Los 2-7 – falls zutreffend
5) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) betrifft Los 2-7 – falls zutreffend
6) Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) betrifft Los 2-7 – falls zutreffend
zu 1)
• Es müssen mindestens zwei vollständig ausgefüllte, einschlägige Referenzen vorgelegt werden.
• Davon muss mindestens eine Referenz aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung stammen.
• Die Referenzprojekte müssen jeweils in den letzten drei Kalenderjahren begonnen worden sein.
Geforderte Mindestanzahl Personentage pro Referenzprojekt je Los (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters):
Los 1 - 1500 Personentage
Los 2 - 1600 Personentage
Los 3 - 650 Personentage
Los 4 - 300 Personentage
Los 5 - 400 Personentage
Los 6 - 700 Personentage
Los 7 - 880 Personentage
zu 2)
Es werden für die Kalenderjahre 2018, 2019, 2020 für die Erbringung der IT-Unterstützungsleistungen (Los 1) folgende Anzahlen von Mitarbeitern gefordert, die die Mindestanforderung Qualifikation Betriebsunterstützung und der Qualifikation Systemadministrator erfüllen:
Los 1
8 Mitarbeiter Qualifikation Betriebsunterstützung
19 Mitarbeiter Qualifikation Systemadministrator
Es werden für die Kalenderjahre 2018, 2019, 2020 für die Erbringung der IT-Consultingleistungen (Los 2-7) folgende Anzahlen von Mitarbeitern gefordert, die die Mindestanforderung Qualifikation Senior Consultant und der Qualifikation Junior Consultant erfüllen:
Los 2
12 Mitarbeiter Qualifikation Senior Consultant
18 Mitarbeiter Qualifikation Junior Consultant
Los 3
5 Berater Qualifikation Senior Consultant
7 Berater Qualifikation Junior Consultant
Los 4
2 Berater Qualifikation Senior Consultant
4 Berater Qualifikation Junior Consultant
Los 5
3 Berater Qualifikation Senior Consultant
5 Berater Qualifikation Junior Consultant
Los 6
5 Berater Qualifikation Senior Consultant
8 Berater Qualifikation Junior Consultant
Los 7
6 Berater Qualifikation Senior Consultant
10 Berater Qualifikation Junior Consultant
- Vorlage Scientology-Schutzerklärung
- Erklärung Einhaltung Mindestlohngesetz
- Vorlage Verpflichtungserklärung Sicherheitsüberprüfung gem. Bayerischem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG)
- Vorlage Einverständniserklärung zur polizeilichen Überprüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter mit Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses für alle eingesetzten Mitarbeiter, soweit bereits bekannt. Zeitpunkt der Vorlage:Nach Auftragsvergabe, spätestens 14 Tage vor der Tätigkeitsaufnahme
- Erklärung zu sicherheitsüberprüftem Personal (BaySÜG)
- Eigenerklärung Sprache Deutsch - Mindestanforderung: Sprachniveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
- Eigenerklärung, dass die für den Einsatz vorgesehenen Arbeitnehmer über Englischkenntnisse in Wort und Schrift verfügen
- Beachtung der Anwendung des Kaskadenmodells in der Leistungsbeschreibung (Nr. II Teil 2+3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.