Fachplanerleistungen für die Sanierung und den Umbau des Benediktinerklosters Weißenohe zum Chorzentrum des Fränkischen Sängerbundes Referenznummer der Bekanntmachung: 31/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eckental
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 90452
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.chorzentrum-kloster-weissenohe.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://buehner-rae.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanerleistungen für die Sanierung und den Umbau des Benediktinerklosters Weißenohe zum Chorzentrum des Fränkischen Sängerbundes
Sanierung und Umbau des Benediktinerklosters Weißenohe zum Chorzentrum des Fränkischen Sängerbundes. Fachplanerleistungen in vier Losen
Los 1: Tragwerksplanung (LPH 3 - 6 HOAI)
Los 2: Technische Ausrüstung, Heizung-Lüftung-Sanitär (AG1,2,3, ggfs. 7 und 8, § 53 Abs. 2 HOAI, LPH 3 - 9)
Los 3: Technische Ausrüstung, Elektroplanung (AG 4 ff. § 53 Abs. 2 HOAI, LPH 3- 9)
Los 4: Freianlagen (LPH 3 - 9 HOAI)
Tragwerksplanung (LPH 3 - 6 HOAI)
91367 Weißenohe
Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für die Sanierung und den Umbau des Benediktinerklosters Weißenohe zu einem Chorzentrum sowie für den Neubau eines Gästehauses als Erweiterungsbau.
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 3-6 Tragwerksplanung vorgesehen. Zusätzlich soll als Besondere Leistung der LPH 8 - Objektüberwachung, ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen - beauftragt werden.
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen.
Es dürfen maximal drei Referenzen vorgelegt werden.
Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2010 oder später erfolgt
ist.
Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
- Neubau oder Umbau/Sanierung: Neubau = 50 Pkt./Umbau/Sanierung = 350 Pkt. / beides = 400 Pkt. / weder-noch = 0 Pkt.(max. 400 Pkt.)
- Referenzprojekt in vergleichbarer Größenordnung (anrechenbare Kosten für Tragwerksplanung) in Euro netto: mind. 2 Mio. EUR = 400 Pkt. / mind. 1 Mio. EUR = 200 Pkt. / mind. 0,5 Mio. EUR = 100 Pkt. / weniger = 0 Pkt. (max. 400 Pkt.)
- Erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013: Alle LPH 1-6 = 400 Pkt. / LPH 1-2 = 200 Pkt. / LPH 3-6 = 200 Pkt. / einzelne LPH = je LPH 40 Pkt. (max. 400 Pkt.)
- Denkmalgeschützes Gebäude: Ja = 400 Pkt. / Nein = 0 Pkt. (max. 400 Pkt.)
- Vergleichbare Brutto-Grundfläche (BGF): Einheit mit mind. 2.000 qm BGF = 400 Pkt. ; mind. 1.000 qm BGF = 200 Pkt.; mind. 500 qm BGF = 100 Pkt.; weniger = 0 Pkt. (max. 400 Pkt.)
- Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen: Positive Aussagen = 400 Pkt.; Allgemeine Aussagen = 200 Pkt.; Leistungsbestätigung ohne weitere Aussagen = 100 Pkt.; keines = 0 Pkt. (max. 400 Pkt.)
Insgesamt max. 2.400 Pkt. je Referenz x 3 Referenzen = max. 7.200 Pkt. Die Rangfolge der erreichten
Punktzahl ist für die Auswahl maßgebend. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LPH 3
Stufe 2: LPH 4
Stufe 3: LPH 5
Stufe 4: LPH 6
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung des Stufe 1 beauftragt. Der
Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine
Beauftragung der Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen
Honoraransprüche geltend gemacht werden.
k.A.
Technische Ausrüstung, Heizung-Lüftung-Sanitär-Planung (LPH 3 - 9 HOAI)
91367 Weißenohe
Der Auftrag umfasst die Technische Ausrüstung, hier die HLS-Planungsleistungen (AG 1 bis 3, ggfs. 7 und 8 § 53 Abs. 2 Nr. 1 1-3 HOAI) für die Sanierung und den Umbau des Benediktinerklosters Weißenohe zu einem Chorzentrum sowie für den Neubau eines Gästehauses als Erweiterungsbau.
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 3-9 der HLS-Planung vorgesehen.
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen.
Es dürfen maximal drei Referenzen vorgelegt werden.
Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2010 oder später erfolgt
ist.
Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
- Neubau oder Umbau/Sanierung: Neubau = 50 Pkt./Umbau/Sanierung = 350 Pkt. / beides = 400 Pkt. / weder noch = 0 Pkt.(max. 400 Pkt.)
- Referenzprojekt in vergleichbarer Größenordnung (anrechenbare Kosten für HLS-Planung) in Euro netto: mind. 1 Mio. EUR = 400 Pkt. / mind. 0,5 Mio. EUR = 200 Pkt. / mind. 0,25 Mio. EUR = 100 Pkt. / weniger = 0 Pkt. (max. 400 Pkt.)
- Erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013: Alle LPH 1-9 = 400 Pkt. / LPH 1-2 = 100 Pkt. / LPH 3-9 = 300 Pkt. / einzelne LPH = je LPH 40 Pkt. (max. 400 Pkt.)
- Denkmalgeschützes Gebäude: Ja = 400 Pkt. / Nein = 0 Pkt. (max. 400 Pkt.)
- Vergleichbare Brutto-Grundfläche (BGF): Einheit mit mind. 2.000 qm BGF = 400 Pkt. ; mind. 1.000 qm BGF = 200 Pkt.; mind. 500 qm BGF = 100 Pkt.; weniger = 0 Pkt. (max. 400 Pkt.)
- Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen: Positive Aussagen = 400 Pkt.; Allgemeine Aussagen = 200 Pkt.; Leistungsbestätigung ohne weitere Aussagen = 100 Pkt.; keines = 0 Pkt. (max. 400 Pkt.)
Insgesamt max. 2.400 Pkt. je Referenz x 3 Referenzen = max. 7.200 Pkt. Die Rangfolge der erreichten
Punktzahl ist für die Auswahl maßgebend. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LPH 3
Stufe 2: LPH 4
Stufe 3: LPH 5
Stufe 4: LPH 6-7
Stufe 5: LPH 8-9
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung des Stufe 1 beauftragt. Der
Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine
Beauftragung der Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen
Honoraransprüche geltend gemacht werden.
k.A.
Technische Ausrüstung, Elektroplanung (LPH 3 - 9 HOAI)
91367 Weißenohe
Der Auftrag umfasst die Technische Ausrüstung, hier die Elektroplanungsleistungen (AG 4,5 und ggfs. 6, § 53 Abs. 2 HOAI) für die Sanierung und den Umbau des Benediktinerklosters Weißenohe zu einem Chorzentrum sowie für den Neubau eines Gästehauses als Erweiterungsbau.
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 3-9 der HLS-Planung vorgesehen.
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen.
Es dürfen maximal drei Referenzen vorgelegt werden.
Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2010 oder später erfolgt
ist.
Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
- Neubau oder Umbau/Sanierung: Neubau = 50 Pkt./Umbau/Sanierung = 350 Pkt. / beides = 400 Pkt. / weder noch = 0 Pkt.(max. 400 Pkt.)
- Referenzprojekt in vergleichbarer Größenordnung (anrechenbare Kosten für Elektroplanung) in Euro netto: mind. 0,4 Mio. EUR = 400 Pkt. / mind. 0,2 Mio. EUR = 200 Pkt. / mind. 0,1 Mio. EUR = 100 Pkt. / weniger = 0 Pkt. (max. 400 Pkt.)
- Erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013: Alle LPH 1-9 = 400 Pkt. / LPH 1-2 = 100 Pkt. / LPH 3-9 = 300 Pkt. / einzelne LPH = je LPH 40 Pkt. (max. 400 Pkt.)
- Denkmalgeschützes Gebäude: Ja = 400 Pkt. / Nein = 0 Pkt. (max. 400 Pkt.)
- Vergleichbare Brutto-Grundfläche (BGF): Einheit mit mind. 2.000 qm BGF = 400 Pkt. ; mind. 1.000 qm BGF = 200 Pkt.; mind. 500 qm BGF = 100 Pkt.; weniger = 0 Pkt. (max. 400 Pkt.)
- Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen: Positive Aussagen = 400 Pkt.; Allgemeine Aussagen = 200 Pkt.; Leistungsbestätigung ohne weitere Aussagen = 100 Pkt.; keines = 0 Pkt. (max. 400 Pkt.)
Insgesamt max. 2.400 Pkt. je Referenz x 3 Referenzen = max. 7.200 Pkt. Die Rangfolge der erreichten
Punktzahl ist für die Auswahl maßgebend. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LPH 3
Stufe 2: LPH 4
Stufe 3: LPH 5
Stufe 4: LPH 6-7
Stufe 5: LPH 8-9
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung der Stufe 1 beauftragt. Der
Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine
Beauftragung der Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen
Honoraransprüche geltend gemacht werden.
k.A.
Freianlagenplanung (LPH 3 - 9 HOAI)
91367 Weißenohe
Der Auftrag umfasst die Freianlagenplanung (§ 38 HOAI) für die Sanierung und den Umbau des Benediktinerklosters Weißenohe zu einem Chorzentrum sowie für den Neubau eines Gästehauses als Erweiterungsbau.
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 3-9 der Freianlagenplanung vorgesehen.
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen.
Es dürfen maximal drei Referenzen vorgelegt werden.
Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2010 oder später erfolgt
ist.
Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
- Neubau oder Umbau/Sanierung: Neubau = 50 Pkt./Umbau/Sanierung = 350 Pkt. / beides = 400 Pkt. / weder noch = 0 Pkt.(max. 400 Pkt.)
- Referenzprojekt in vergleichbarer Größenordnung (anrechenbare Kosten für Freianlagenplanung) in Euro netto: mind. 0,5 Mio. EUR = 400 Pkt. / mind. 0,25 Mio. EUR = 200 Pkt. / mind. 0,125 Mio. EUR = 100 Pkt. / weniger = 0 Pkt. (max. 400 Pkt.)
- Erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013: Alle LPH 1-9 = 400 Pkt. / LPH 1-2 = 100 Pkt. / LPH 3-9 = 300 Pkt. / einzelne LPH = je LPH 40 Pkt. (max. 400 Pkt.)
- Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen: Positive Aussagen = 400 Pkt.; Allgemeine Aussagen = 200 Pkt.; Leistungsbestätigung ohne weitere Aussagen = 100 Pkt.; keines = 0 Pkt. (max. 400 Pkt.)
Insgesamt max. 1.600 Pkt. je Referenz x 3 Referenzen = max. 4.800 Pkt. Die Rangfolge der erreichten
Punktzahl ist für die Auswahl maßgebend. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: LPH 3
Stufe 2: LPH 4
Stufe 3: LPH 5
Stufe 4: LPH 6-7
Stufe 5: LPH 8-9
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung des BA1 Stufe 1 beauftragt. Der
Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine
Beauftragung der Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen
Honoraransprüche geltend gemacht werden.
k.A.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Interessenkonflikte.
- Erklärung für die abgefragten Dienstleistungen, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und
Lieferinteressen erfolgen (§ 73 Abs. 3 VgV).
- Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach GWB: Erklärung, dass keine
Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen oder diese nach § 125 GWB (Selbstreinigung) oder § 126 GWB (Zeitablauf) nicht mehr relevant sind
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate zum Einreichungstermin) bei
einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer, Mindest-Deckungssumme für Personenschäden und für
sonstige Schäden 1 Mio. EUR.
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Vorlage einer Verpflichtungserklärung des
Bewerbers, dass im Auftragsfall auf eigene Kosten die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht
wird. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung muss vor Zuschlagserteilung zwingend vorliegen. Bei
Bietergemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der
Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu
führen,
- Erklärung über den Netto-Honorarumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
für die entsprechende Dienstleistung sowie Gesamthonorarumsatz des Bewerbers (netto).
Alle übrigen Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.1.1-3 sind bei
Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu machen bzw. zu führen.
Mindestumsatz (Netto-Honorarumsatz) des Bewerbers (netto) in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren:
Lose 1-4: jeweils mind 0,2 Mio. EUR p.a
2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung (§ 46 Abs. 1 VgV).
- Qualifikation des Gesamtprojektleiters.
Angaben zum Gesamtprojektleiter.
Ausbildungsnachweis des Gesamtprojektleiters (Eintragung im Berufsregister oder Studiennachweis).
- Erläuterung zur Anzahl der beim Bewerber Beschäftigten innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal,
Ingenieure, Techniker etc.),
- Die Bewerber müssen ihre Erfahrung mit den jeweiligen Planungsleistungen durch bis zu 3 Referenzen
vergleichbarer Projekte nachweisen- Einzelheiten dazu in II.2.9) zum jeweiligen Los.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Los 1-4: jeweils mind. 2 Berufsträger
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.