Neubau Grundschule Unterpleichfeld Fachplanung Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterpleichfeld
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97294
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.unterpleichfeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Unterpleichfeld Fachplanung Tragwerksplanung
Die Gemeinde Unterpleichfeld beabsichtigt den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit integrierter
Hortbetreuung und optional einer 1-Feld-Sporthalle auf einem freien Grundstück in Unterpleichfeld.
Geplant ist eine zweizügige Grundschule mit 8 Klassen sowie ein Hort für 4 Gruppen.
Neben einer Schulbibliothek soll auch die Gemeindebibliothek im Gebäudekomplex eingegliedert werden. Eine
Nutzung für die Bürger soll außerhalb der Schulzeiten sowie in Ferienzeiten möglich sein.
Gewünscht wird ein modernes Schulkonzept wie beispielsweise eine Marktplatzsituation, die Clusterbildung und
offene Lernlandschaften.
Es ist angedacht das Schulgebäude sowie die Sporthalle als Massivbau zu errichten.
Kennzahlen:
— Bereich Grundschule ca. 2 661 m2,
— Bereich Hort ca. 582 m2,
— Bereich Gemeinde ca. 100 m2,
— ca. 600 m2 Pausenhof,
— Einfeld-Sporthalle + Umkleiden und Nebenräume.
Es handelt sich um eine nach FAG geförderte Gesamtmaßnahme.
Die Gesamtkosten (KG 200 – 700) werden anhand von Kostenrichtwerten mit ca. 12,50 Mio. EUR brutto
angenommen.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV,
— Planungsphase 2021,
— Abgabe Bau- und Förderantrag 2021,
— Bauausführung 2022 / 2023,
— Gesamtfertigstellung 2023.
Unterpleichfeld
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungen der Tragwerksplanung HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 51;)
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 6,
— vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 für die gesamte Baumaßnahme einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen.
Besondere Leistungen:
— Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle – Bewehrungsabnahmen,
— Vorgezogener Lastenplan,
— Nachweis Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile.
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen sowie der weiteren Stufen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fastepp.com/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland