Erschließung ehem. Offizierssiedlung Buchenstraße Bamberg - Leitungsrückbau Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-Stb-015/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung ehem. Offizierssiedlung Buchenstraße Bamberg - Leitungsrückbau
Rodung der Leitungstrassen
Durchführung der gesamten Erdarbeiten zur Freilegung der alten Wärmeleitungen.
Rückbau und Entsorgung der alten Wärmeleitungen (Hauptleitungen und Anschlussleitungen)
Rückbau der Kellerwanddurchführungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leitungsrückbauarbeiten
Wesentliche Baumengen:
Hecke roden 2.100 m2
Leitungstrog aus Beton abbrechen 720 m
Oberboden abtragen und andecken 1.300 m3
Boden lösen und vorhalten 3.900 m3
Boden lösen und beseitigen 400 m3
Boden liefern und einbauen 400 m3
Rohrleitungen DN 150 herstellen 170 m
Kernbohrungen herstellen 64 St
Bohröffnungen verschließen 64 St
Wärmeleitungen rückbauen 5.500 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.