Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt - VE 18 Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VE 18 Estricharbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt - VE 18 Estricharbeiten
Longleif SeniorenWohnen Altes Finanzamt - VE 18 Estricharbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistungen in dieser Ausschreibung umfassen folgende Arbeiten im Neubau und Altbau des Bauvorhabens.
Neubau:
- Einbau vn Ausgleichsschicht, "trocken" als Perliteschüttung, d=10mm (ca. 3400 m²)
- Einbau von Trittschalldämmung (ca. 1700 m²) und Wärme-/ Ausgleichsdämmung (ca. 1800 m²)
- Einbau von schwimmenden Zementestrich als Heizestrich (ca. 1500 m²) mit unterschiedlichen Schichtstärken.
- Einbau von schwimmenden Zementestrich (ca. 200 m²) mit unterschiedlichen Schichtstärken.
Altbau:
- Einbau vn Ausgleichsschicht, "trocken" als Perliteschüttung, d=10mm (ca. 400 m²)
- Einbau von Trittschalldämmung (ca. 200 m²) und Wärme-/ Ausgleichsdämmung (ca. 120 m²)
- Einbau von schwimmenden Zementestrich (ca. 200 m²) mit unterschiedlichen Schichtstärken.
Die Einrüstung des Gebäudes erfolgt bis hin zum Dachdeckerfangschutz bauseits.
Alle Transporte und Hebevorgänge muss der AN aber selbst beibringen und beistellen, ohne dass dafür eine gesonderte Vergütung erfolgt.
Auf dem Baugrundstück ist nur wenig Lagerungsfläche vorhanden. Sollten für die Arbeiten Zwischenlagerungen erforderlich werden, kann der Auftraggeber dazu (ungesicherte) Flächen in knapp 1 km Entfernung zur Verfügung stellen. Dies ist mit einzukalkulieren und rechtzeitig im Vorfeld bei der Objektüberwachung anzufragen.
Es wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer alle Leistungen selbst ausführen kann und dazu erforderliche Nachunternehmer einbindet oder eine Arbeitgemeinschaft eingeht.
Bieterfragen sind bis zum 12.11.2021 zu stellen. Später gestellte Fragen können leider nicht berücksichtigt werden. Die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.