Renewal von Citrix-Subscription- Lizenzen für die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.akdb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Renewal von Citrix-Subscription- Lizenzen für die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Zur Erfüllung der tagtäglichen Aufgaben ist die AKDB auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. Intern setzt das Unternehmen daher seit Jahren auf unterschiedliche Produkte des Herstellers Citrix.
Da die derzeitige Laufzeit der vorhandenen bzw. im Einsatz befindlichen Lizenzen zum 31. Dezember 2021 endet, muss ein neuer Auftragnehmer gefunden werden, der in der Lage ist, die angefragten Lizenzen, um zwei weitere Jahre zu verlängern (Renewal) sowie weitere Lizenzen inkl. Priority Support zu liefern.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
--> Renewal und Lieferung der folgenden Lizenzen:
o Citrix ADC VPX 200 - Standard Edition
o Citrix Virtual Apps (Presentation Server) Standard
o Citrix Virtual Apps (Presentation Server) Standard (inkl. Priority Support)
o Citrix Virtual Apps Advanced Edition
Seit Gründung 1971 entwickelt die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) ein Komplettangebot an Lösungen für die Digitalisierung von Kommunen und öffentlichen Einrichtungen. Hierzu zählen Software, IT-Sicherheit, Beratung, Schulung und eine umfassende Dienstleistungspalette.
Das Spektrum an IT-Services reicht von SaaS-Lösungen aus dem BSI-zertifizierten Rechenzentrum für alle behördlichen Fachbereiche über hoheitliche Aufgaben bei den bayerischen Melde- und Personenstandsregistern bis hin zu komplett gemanagten IT-Umgebungen.
Zu den Kunden der AKDB gehören dabei über 4.700 Kommunen, Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke sowie öffentliche Institutionen und der Bund.
Zur Erfüllung der tagtäglichen Aufgaben ist die AKDB auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. Intern setzt das Unternehmen daher seit Jahren auf unterschiedliche Produkte des Herstellers Citrix.
Da die derzeitige Laufzeit der vorhandenen bzw. im Einsatz befindlichen Lizenzen zum 31. Dezember 2021 endet, muss ein neuer Auftragnehmer gefunden werden, der in der Lage ist, die angefragten Lizenzen, um zwei weitere Jahre zu verlängern (Renewal) sowie weitere Lizenzen inkl. Priority Support zu liefern.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
--> Renewal und Lieferung der folgenden Lizenzen:
o Citrix ADC VPX 200 - Standard Edition
o Citrix Virtual Apps (Presentation Server) Standard
o Citrix Virtual Apps (Presentation Server) Standard (inkl. Priority Support)
o Citrix Virtual Apps Advanced Edition
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 04 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ in Textform beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
▪ Für Personen- und Sachschäden min. 300.000 € je Schadensereignis
▪ Für Vermögensschäden min. 50.000 € je Schadensereignis
oder
▪ Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Eigenkapitalquote von 10%.
A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Befriedigende Bonität.
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
▪ Für Personen- und Sachschäden min. 300.000 € je Schadensereignis
▪ Für Vermögensschäden min. 50.000 € je Schadensereignis
oder
▪ Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Eigenkapitalquote von 10%.
A3.3 – Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Befriedigende Bonität.
A4.1 - Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für die Verlängerung bzw. den Vertrieb der angebotenen Lizenzen, wenn nicht Hersteller.
A4.2 - Nachweis von zwei Referenzen (Anlage 08 – Referenztemplate) über die Lieferung/Bereitstellung von Citrix-Lizenzen in vergleichbarer Art und Größe innerhalb der vergangenen drei Jahre.
Die eignungsbezogenen Referenzprojekte werden hinsichtlich Projektvolumen (Anzahl der Lizenzen), Projektvolumen (Monetär) sowie der Kommunikation mit dem Auftraggeber bei Abruf von Lizenzen überprüft. Die Überprüfung erfolgt dahingehend, ob das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
A4.1 - Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für die Verlängerung bzw. den Vertrieb der angebotenen Lizenzen, wenn nicht Hersteller.
A4.2 - Nachweis von zwei Referenzen (Anlage 08 – Referenztemplate) über die Lieferung/Bereitstellung von Citrix-Lizenzen in vergleichbarer Art und Größe innerhalb der vergangenen drei Jahre.
Die eignungsbezogenen Referenzprojekte werden hinsichtlich Projektvolumen (Anzahl der Lizenzen), Projektvolumen (Monetär) sowie der Kommunikation mit dem Auftraggeber bei Abruf von Lizenzen überprüft. Die Überprüfung erfolgt dahingehend, ob das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der in Kapitel 3.9.5 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.