Beschaffung eines Laser Mikrodissektions System
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE21H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Laser Mikrodissektions System
Kauf, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Einweisung in ein (1) Laser Mikrodissektions System.
Der optimierte experimentelle Workflow für die Untersuchung der Ursachen der Diabetes-Erkrankung soll durch den Kauf eines LCM Mikroskopes das untersuchende Gewebe in seiner ursprünglichen biologischen Zusammensetzung erhalten werden.
Das Laser Mikrodissektions System muss mit folgenden Ausschlusskriterien konform sein:
Zum außerordentlich präzisen sowie kontakt- und kontaminationsfreien Schnitt und zeiteffizientem Sammeln von PFA-fixierten und native Proben im Hochdurchsatz-Verfahren müssen folgende Kriterien in einem Laser Capture Microdissection (LCM)-Mikroskop erfüllt sein. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass es sich bei unseren Proben um hochsensibles, nicht wiederbringbares und somit besonders wertvolles Patientenmaterial handelt.
1. Laser-Spezifikation
- der Laser muss eine Wellenlänge um 349 nm haben, damit die Wellenlänge beim Schneiden möglichst weit von den Absorptionsspektren der relevanten Biomoleküle (Nukleinsäuren, Protein) entfernt liegt und ein Erwärmen (und damit Verändern) der Proben verhindert wird
- einstellbare und frei wählbare Pulsfrequenz zwischen 10-5000 Hz – dadurch kann für jede Probenart eine optimale Schnittgeschwindigkeit erreicht werden
- Pulslänge < 4ns
- Durchschnitts-Pulsenergie bis zu 120 uJ
- beweglicher Laser für die Mikrodissektion, um höchste Genauigkeit und Schnelligkeit zu erreichen
- Option, den Laser bei Bedarf zum Nachschnitt direkt anzusetzen (Move & Cut)
- besonders hoher Anspruch an die Qualität des zu sammelnden Gewebes erfordert eine große Gewebe-Recovery-Rate und -Geschwindigkeit mit maximaler Präzision
2. Mikroskop
- aufrechtstehend, damit die Proben kontaminationslos und ausschließlich durch Schwerkraft und keine weitere Krafteinwirkung (wie z.B. Katapult-, Wärme- oder Haftenergie) gesammelt werden können
- Möglichkeit der Nutzung einer großen Variabilität von Standard-Probensammelgefäßen (PCR-Röhrchen, Petrischalen, Well-Platten)
- parallele Probenvisualisierung, -auswahl und Laser-Dissektion im Hellfeld- und Fluoreszenzmodus
- muss eine breite Palette von Luft-Objektiven (2.5x, 5x, 10x ph, 20x ph, 40x ph, 63x ph, 150x) mit hoher UV-Durchlässigkeit für den Laser haben
- muss über einen Fluoreszenz-Intensitäts-Manager (FIM) verfügen, der Voreinstellungen und automatische Anpassungen der Anregungsintensitäten für Experimente mit Multiband-Fluoreszenz ermöglicht
- muss über eine Fluoreszenz-Shuttersteuerung verfügen, um die Proben vor Überbelichtung zu schützen
- Fluoreszenzlichtquelle plus Filter mit Einsatzmöglichkeit für bis zu 7 Filter, inkl. DAPI, GFP, Cy3, Alexa 594, Cy5, BGR, YFP, die gleichzeitig mit dem LMD-Laser geschnitten werden können
3. Abtasttisch/Scanning stage
- hochpräziser und schneller Abtasttisch, der ein Sammeln der Proben im Hochdurchsatz-Modus erlaubt – Zielstellung: ca. 600 Proben/Stunde
4. Software/Bildbearbeitungsstation
- intuitiv erlernbar, kurze Einarbeitungszeit
- Möglichkeit der Speicherung von Benutzerprofilen, da Einsatz als Mehrbenutzerumgebung
- Basissoftware mit Probenübersicht und -navigation, vollständiger Steuerung von Mikroskop und Laser, Serienschnitt (SSC), Formlistenspeicherung und -import
- Möglichkeit zur automatisierten Zellerkennung
- Möglichkeit der Implementierung eigener Software-Sets, die über ein Muster- und/oder Farberkennungs-Tool festgelegte Formen erkennen
5. Digitale Dokumentation
- muss die Dokumentation einschließlich aller Parameter und Bilder speichern
- Export von Bildern in TIF, JPEG, etc.
- Auslesen und Speichern aller Mikroskop- und Laserparameter
- automatische Bildspeicheroptionen inklusive Metadaten in einer Datenbank
- Verknüpfung der Bilder mit einer Übersichtstabelle zur einfachen Korrelation
- Verwendung der Dokumentation zur Reproduktion von Experimenten
6. Zubehör
- Anti-Vibrations-Tisch 900x900 inkl. Kompressor
- Inkubationssystem zur Versorgung/Einstellung der Temperatur und des CO2-Gehaltes
7. Installation, Schulung und Garantieverlängerung
- Gerätevollinstallation
- Einführung und 2-Tages-Anwendungsschulung vor Ort
- Garantieerweiterung um 4 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Technische Gründe schließen alternative Lösungen aus.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: WETZLAR
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.