Dienstleistungsvertrag über die externe Unterstützung der Telefonzentrale des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000327
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]81
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsvertrag über die externe Unterstützung der Telefonzentrale des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beabsichtigt eine Dienstleistungsvertrag für die externe Unterstützung der Telefonzentrale abzuschließen, um die hohe Erreichbarkeit auch bei anfallenden Bedarfsspitzen zu gewährleisten.
Das StMGP beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung einen Dienstleistungsvertrag für externe Unterstützung der Telefonzentrale abzuschließen, um weiterhin eine hohe Erreichbarkeit des StMGP sicherzustellen. Vorrangiges Ziel der Ausschreibung ist, eine hochverfügbare, schnelle, verständliche und insbesondere höfliche Entgegennahme der eingehenden Anrufe sowie eine freundliche, kompetente und rasch zielführende Aufnahme und Weiterleitung der Anrufe durch eine ausreichende, den Bedarf deckende Anzahl an Mitarbeitenden in der Telefonzentrale sicherzustellen. Der Auftragnehmer muss bei anfallenden Bedarfsspitzen in der Lage sein, spontan weitere Mitarbeitende vorübergehend für den Betrieb der Telefonzentrale zur Verfügung sein. Des Weiteren muss der Aufragnehmer in wenigen Ausnahmefällen bei einem planbar zu erwartenden erhöhten Anrufaufkommen die Telefonzentrale auch an Wochenenden (Samstag und Sonntag) oder an Feiertagen in der Zeit von 8:00 bis 16:30 besetzen.
Einsatz von weiteren Mitarbeitenden bei Bedarfsspitzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungsvertrag über die externe Unterstützung der Telefonzentrale des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königswinter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53639
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.walterservices.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fragen zu Rechtsbehelfen bitten wir an das E-Mail-Postfach [gelöscht] zu richten.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.