Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code:
DE212 München, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.muenchen.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Belegungsvereinbarung zur Bereitstellung von Bettplätzen
Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-BEK-2021-0001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es soll mit Laufzeitbeginn ab dem 01.11.2021 eine Zusatzvereinbarung zu einer Belegungsvereinbarung über die Bereitstellung von Bettplätzen zur Unterbringung von wohnungslosen Haushalten geschlossen werden.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Beherbergungsbetrieb "Lochhamer Hof" wird ab dem 01.11.2021 aufgrund Betriebsübergangs von einem neuen Betreiber fortgeführt. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass es sich hierbei um einen zulässigen Auftragnehmerwechsel handelt und eine Neuausschreibung nicht erforderlich ist.
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartAuftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Landeshauptstadt ist der Ansicht, dass der Abschluss der Belegungsvereinbarung ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Denn der hiesige Abschluss einer Zusatzvereinbarung zu einer bestehenden Belegungsvereinbarung aufgrund Betreiberwechsels stellt eine zulässige Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 b) GWB dar, welche keine Neuausschreibung erfordert. Die Belegungsvereinbarung bleibt inhaltlich vollumfänglich unverändert und erstreckt sich auf denselben Betrieb ("Lochhamer Hof"). Es findet lediglich ein Betreiberwechsel für das vertragsgegenständliche Unterkunftsobjekt statt.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:21/10/2021
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:21/10/2021