Erschließung ehem. Offizierssiedlung Buchenstraße Bamberg - Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-BSB-035/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung ehem. Offizierssiedlung Buchenstraße Bamberg - Straßenbau
Rückbau der vorhandenen Oberflächenbefestigungen
Durchführung der gesamten Erd- und Oberbauarbeiten zur Neuerrichtung der Buchenstraße sowie eines Fußwege und zweier Parkplätze.
Herstellung der Entwässerungsanlagen. Dabei sind die Sinkkastenanschlussleitungen sind an die vorbereiteten Anschlussleitungen anzubinden.
Setzen der Randeinfassungen und Entwässerungsrinnen.
Einbau der Frostschutzschichten.
Einbau der Pflaster- und Asphaltbeläge.
Oberbodenbefüllung der geplanten Grünflächen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wasserleitungs-, Nahwärmeleitungsbauarbeiten und Kabelleitungstiefbauarbeiten
Wesentliche Baumengen:
Fahrbahnbefestigung ausbauen 1.050 m2
Boden lösen und vorhalten 2.025 m3
Rohrleitungen DN 100 herstellen 550 m
Rohrleitungen DN 150 herstellen 170 m
Sinkkästen herstellen 26 St
Entwässerungsrinnen herstellen 110 m
Frostschutzschicht herstellen 1.300 m3
Asphaltbefestigung herstellen 2.100 m2
Granitgroßpflasterbelag herstellen 640 m2
Betonsteinpflasterbelag herstellen 320 m2
Granitbordstein herstellen 1.150 m
1-zeiliger Streifen aus Granitgroßstein 125 m
2-zeilige Rinne aus Granitgroßstein 975 m
2-zeilige Mulde aus Granitgroßstein 36 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.