Spezialestricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H10254421
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spezialestricharbeiten
Spezialestricharbeiten
Luisenstrasse 9-11 (E+F), 80333 München
Estrichmörtel mit Stahlfasern und Baustahlgitter bewehrt bis Flächen/ Punktlast: 15KN/m2, maximale Estrichdicke: 35mm ca. 12.000 m2
- ca. 12.000 m2 Leichtestricharbeiten als Ausgleichsschicht
- ca. 10.000 m2 Epoxidharz Bodenbeschichtung
- ca. 12.000 m2 Trittschalldämmung
- ca. 13m2 Sauberlaufmatten
Information:
Bitte beachten Sie die Informationen und Festlegungen zur elektronischen Angebotsabgabe über den Abgabeassistenten im Bieterclient ava-sign (http:/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
(b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend)
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
(b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)
(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
(d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
(e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben
(b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
(c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber)
(b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Nachweis zum angebotenen Spezialestrichsystem über folgende Eigenschaften:
A. Das System muss bei einer maximalen Estrichnenndicke von 35mm, bei schwimmender
Verlegung auf Dämmschicht/ Folie eine Flächenlast von 15kN/m2 sowie eine Punktlast von 15kN
aufnehmen können.
B. Folgende Leistungsmerkmale sind mindestens zu erfüllen und nachzuweisen:
Druckfestigkeit: ca.60-95 N/mm2
Biegezugfestigkeit größer 30 N/mm2 sein.
Schleifverschleiß nach Böhme kleiner 6 cm3 / 50 cm2
Oberflächenzugfestigkeit muss mindestens 2,0 N/mm2 betragen.
C. Die Dichte der Gesamtkonstruktion der Estrichplatte (Dicke 35 mm) einschließlich aller
systemischen zusätzlichen Komponenten wie Stahlfasern, Bewehrungen, o. ä. muss aus
schallschutztechnischen Gründen mindestens 2000 kg/m3 betragen und darf aus statischen
Gründen nicht über 2600 kg/m3 liegen.
D. Die Verlegung erfolgt immer schwimmend auf einer 17 mm Trittschalldämmung bzw. 5 mm
EPDM- Gummi. Diese Dämmungen dürfen aus schallschutztechnischen Gründen nicht
durchstoßen werden, z. B. zum Rohfußboden hin.
E. Die Verlegung muss in einem Temperaturbereich von plus 10 Grad Celsius und plus 30 Grad
Celsius möglich sein.
F. Die Ausführung darf nur durch eine Firma erfolgen, die seitens Hersteller bzw. Besitzer der
Zulassung oder des Patentes autorisiert wird und für die Ausführung entsprechend geschultes
Personal bereitstellen kann.
G. Der Bieter hat folgende Referenzen vorzulegen bzw. nachzuweisen:
a. Alle geforderten Referenzen sind unter Angabe des Ausführungszeitraums, Bauherr mit
Kontaktdaten, Projektbezeichnung, Ansprechpartner, Art und Umfang der Leistungen, sowohl mit
Mengenangabe und Angaben der Auftragssumme der entsprechend vergleichbaren Leistung
mindestens ähnlich Formblatt 444 vorzulegen.
b. Der Bieter hat mindestens eine Referenz vorzulegen, als Nachweis für die Ausführung des
angebotenen System in einer Größe von mindestens 10.000,00 m2 bei einem Projekt. Die
Ausführung muss innerhalb der letzten 15 Jahre erfolgt sein.
c. Der Bieter hat mindestens drei Referenz vorzulegen, als Nachweis für die Ausführung des
angebotenen Systems in einer Größe von mindestens 1.000,00 m2. Die Ausführung muss
innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt sein.
d. Nachweis der Langzeiterfahrungen mit dem angebotenen System. Der Bieter hat über
Referenzen nachzuweisen, dass das angebotene System mindestens seit 15 Jahren verwendet
wird und zum Einsatz gekommen ist.
e. Weiter hat der Bieter zu bestätigen, dass in diesem Zeitraum (letzten 15 Jahre) keine Mängel
zu dem ausgeführten und hier angebotenen System bei den ausgeführten Projekten gemeldet
wurden.
Sämtliche hier aufgeführten Forderungen, Eigenschaften, Verarbeitungsvorgaben und Referenzen
sind in schriftlicher Form nachzuweisen oder zu bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragliche Einzelfristen:
Spezialestricharbeiten und Bodenbeschichtung BT-E
0 Kalenderwochen 41 Kalenderwochen
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Spezialestricharbeiten und Bodenbeschichtung Shedhalle
11 Kalenderwochen 32 Kalenderwochen
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Spezialestricharbeiten und Bodenbeschichtung BT-F LS
18 Kalenderwochen 98 Kalenderwochen
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Bodenbeschichtung Pavillon UG
32 Kalenderwochen 35 Kalenderwochen
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Bodenbeschichtungs TK UG
76 Kalenderwochen 84 Kalenderwochen
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Spezialestricharbeiten und Bodenbeschichtung BT-F KS
86 Kalenderwochen 129 Kalenderwochen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.