Hochauflösendes Online-PTR-Time-of-flight-Massenspektrometer - E_024_245496 Referenznummer der Bekanntmachung: E_024_245496
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hochauflösendes Online-PTR-Time-of-flight-Massenspektrometer - E_024_245496
Hochauflösendes Online-PTR-Time-of-flight-Massenspektrometer
FRAUNHOFER WKI
BIENRODER WEG 54E
38108 BRAUNSCHWEIG
1 Stück Hochauflösendes Online-PTR-Time-of-flight-Massenspektrometer
Für Prüfkammerkammerexperimente soll ein PTR-TOF-MS zur Bestimmung der Luftkonzentration von organischen Einzelstoffen und Stoffgemischen beschafft werden. Da Reaktionen von Substanzen untersucht werden, ist eine hohe Zeitauflösung ebenso erforderlich wie eine hohe Massenauflösung. Der zu erwartende typische Konzentrationsbereich liegt bei ca. 1 - 500 µg/m³ je Substanz. Messungen im Spurenbereich 0,1 - 1 µg/m³ sollen möglich sein.
Das Gerät muss robust genug sein, um regelmäßig an verschiedenen Orten/Messstellen unseres Campus verwendet werden zu können (Der Transport auf dem Campus erfolgt selbstverständlich im ausgeschalteten Zustand). Aus diesen Gründen ist ein robustes Gehäuse mit Rollen unabdingbar. Eine geringe Gerätegesamthöhe ist aufgrund baulicher Einschränkungen bevorzugt (die Höhe des Geräts darf 140 cm nicht überschreiten).
Optionen:
1. Möglichkeiten zur Erzeugung alternativer Reaktandionen (z.B. NO+, NH4+, O2+) 2. Mehrfacheinlasses (2-8 Ports)
3. Vorrichtungen, die die Kalibration des Geräts mit einem Kalibriergase oder einer anders gearteten Kalibrierquelle ermöglichen
1. Möglichkeiten zur Erzeugung alternativer Reaktandionen (z.B. NO+, NH4+, O2+)
2. Mehrfacheinlasses (2-8 Ports)
3. Vorrichtungen, die die Kalibration des Geräts mit einem Kalibriergase oder einer anders gearteten Kalibrierquelle ermöglichen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17c75da61bd-7dbecdd062a8747e
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17c75da61bd-7dbecdd062a8747e
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17c75da61bd-7dbecdd062a8747e
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
not applicable
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de