Lieferung von Atemschutztechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wuerzburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.landkreis-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Atemschutztechnik
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Pressluftatmer, Lungenautomat, Atemanschluss, Atemluftflasche und Zubehör für den
Atemschutzpool der Feuerwehren des Landkreises Würzburg.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Pressluftatmer, Lungenautomat, Atemanschluss, Atemluftflasche und Zubehör für den Atemschutzpool der Feuerwehren des Landkreises Würzburg.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Pressluftatmer, Lungenautomat, Atemanschluss, Atemluftflasche und Zubehör für den
Atemschutzpool der Feuerwehren des Landkreises Würzburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Atemluftflaschen für den Atemschutzpool der Feuerwehren des Landkreises Würzburg.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per
Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.
4 GWB).
Ort: Ansbach
Land: Deutschland