Auftragserweiterung zur Lieferung von mobilen Raumluftreinigungsgeräten gemäß § 132 (2) Nr. 3 GWB Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 186-482046
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftragserweiterung zur Lieferung von mobilen Raumluftreinigungsgeräten gemäß § 132 (2) Nr. 3 GWB
Auftragserweiterung der Lose 1 und 4 zur Beschaffung von 5.517 mobilen Raumluftreinigungsgeräten gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt 2021/S 186-482046 um 50%
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München
Auftragserweiterung der Lose 1 und 4 zur Beschaffung von 5.517 mobilen Raumluftreinigungsgeräten gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt 2021/S 186-482046 um 50%
Auftragserweiterung von Los 1: Mobile Raumluftreinigungsgeräte (Stadtgebiet West) - 681 Räume / Geräte
Auftragserweiterung von Los 4: Mobile Raumluftreinigungsgeräte (Stadtgebiet Süd) - 704 Räume / Geräte
Mobile Luftreinigungsgeräte - Ausführung gemäß "Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen - Neuauflage 2021 (FILS-R-N)" laut Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 2021, Az. II.6-BO4161.0/41
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Im Vergabeverfahren gemäß Auftragsbekanntmachung 2021/S 186-482046 wurden insgesamt 5.517 mobile Raumluftreinigungsgeräte beschafft. Nachdem die Lieferfähigkeit des ursprünglichen Auftragnehmers in Los 3 gemäß Leistungsbeschreibung nicht mehr gegeben ist, muss der vorhandene Bedarf kurzfristig gedeckt werden. Da die Gründe für den plötzlichen Ausfall eines bezuschlagten Auftragnehmers nicht dem öffentlichen Auftraggeber im Rahmen der Sorgfaltsplficht zuzurechnen sind, ist die Erweiterung dieses Auftrags gemäß § 132 (2) Nr. 3 GWB zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gegeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Entscheidung über die geplante Auftragserweiterung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss. Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
Die Unwirksamkeit des Vertrags kann nur vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, festgestellt werden. (vgl. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB)