Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen bei der Tragwerksplanung für das Klinikum Landkreis Erding
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen bei der Tragwerksplanung für das Klinikum Landkreis Erding
Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen bei der Tragwerksplanung für das Klinikum Landkreis Erding
Die hierfür notwendigen Ingenieurleistungen bei der Tragwerksplanung sind Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung.
Gegenstand der Einzelverträge können sein: Ingenieurleistungen bei der Tragwerksplanung nach den §§ 49 ff HOAI (Grund- und Besondere Leistungen) für einzelne Bauabschnit-te/Maßnahmenpakete sowie bei Bedarf übergeordnete Planungs- und Beratungsleistungen. Derzeit wird von 6 Maßnahmenpaketen ausgegangen. Dabei handelt es sich um:
• Maßnahmenpaket 1: Erweiterung Süd, Funktionsbau mit Notfallaufnahme in Anbin-dung an Radiologie, OP -Erweiterung, LHKM, Sterilisation, Lager und Werkstattflächen
• Maßnahmenpaket 2: Erweiterung Südost, mit Schmerzklinik (UG) und psych. Tagesklinik (EG)
• Maßnahmenpaket 3: Ambulanter OP nach Auszug Dialyse
• Maßnahmenpaket 4: Diensträume und Verwaltung
• Maßnahmenpaket 5: Anpassungen im Bettenhaus, Umwidmung der 4-Bettzimmer.
• Maßnahmenpaket 6: Verlegung des Hubschrauber-Landeplatzes
Es kann nicht garantiert werden, dass für alle Maßnahmenpakete Einzelaufträge erteilt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Maßnahmenpakete zu ändern und zu erweitern. Maximal werden auf der der Grundlage der Rahmenvereinbarung 10 Einzelaufträge vergeben.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestanzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
A) Referenzen über Planungsleistungen nach § 49 HOAI
Bei jeder Referenz können folgende Punkte erreicht werden:
Honorarzone III: 1 Punkt
Honorarzone IV: 2 Punkte
Vergleichbare Aufgabenstellungen:
o Umbau/Sanierung/Erweiterung im laufenden Betrieb: 4 Punkte
o Nachweise zum konstruktiven Brandschutz in Leistungsphase 4:
3 Punkte
o Mehrgeschossiges Gebäude mit mind. 5 oberirdischen Geschos-sen: 4 Punkte
o Hubschrauberlandeplatz auf dem Gebäude: 3 Punkte
Baukosten (KGr. 300 € brutto)
- 5 – 8 Mio.: 1 Punkt
- >8 - 12 Mio.: 2 Punkte
- >12 Mio.: 3 Punkte
Leistungsumfang (bis heute erbracht):
Leistungsphase 2: 4 Punkte
Leistungsphase 3: 4 Punkte
Leistungsphase 4: 4 Punkte
Leistungsphase 5: 4 Punkte
Ingenieurtechnische Kontrolle: 3 Punkte
B) Anzahl der zur Verfügung stehenden Projektleiter
Anzahl Projektleiter mit der in Ziffer III.1.3, Mindestanforderungen zu B), geforderten Erfahrung als verantwortlicher Projektleiter: 2 Punkte pro Projektleiter (max. 8 Punkte)
C) Anzahl der angestellten Dipl.-Ing. (o. glw. Abschlüsse, z. B. Master of En-gineering) einschließlich Büroinhaber und freie Mitarbeiter
- 15 – 20: 1 Punkt,
- 20 – 30: 2 Punkte,
- mehr als 30: 3 Punkte,
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Der AG behält sich vor, mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug nicht älter als Juni 2021 (soweit einschlägig)
A) Gesamtumsätze (brutto) in den letzten 3 Jahren
B) Umsätze (brutto) mit vergleichbaren Leistungen (Tragwerksplanung) in den letzten 3 Jahren
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer De-ckungssumme von 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versiche-rungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu A): 2.000.000 € Umsatz/a (brutto) im Schnitt der letzten 3 Jahre.
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversi-cherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers über Ingenieurleistungen bei der Tragwerksplanung i.S.v. §§ 49 ff HOAI aus den Jahren 2011– bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über Tragwerksplanung mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mindestens Honorar-zone III) und Baukosten (Kostengruppe 300) von jeweils mindestens 3 Mio. € (brutto), die nicht vor 2010 baufertiggestellt wurden und bis heute mindestens den Stand einer erteilten Baugenehmigung erreicht haben.
B) Angabe der verfügbaren technischen Fachkräfte, die als Projektleiter für die Einzel-maßnahmen in Betracht kommen. Für die benannten Personen sind die persönlichen Referenzen als Projektleiter darzulegen.
C) Anzahl der Dipl.-Ing. (o.glw. Abschlüsse, z. B. Master of Engineering), die im Bereich Tragwerksplanung tätig sind, einschließlich Büroinhaber.
D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen zu A): Es muss mindestens eine Referenz über einen Neu-bau/Erweiterungsbau eines mehrgeschössigen Gebäudes (mindestens 5 oberirdische Geschosse) und eine Referenz über einen Umbau/Sanierung eines mehrgeschossigen Gebäudes (mindestens 5 oberirdische Geschosse) benannt werden, bei denen jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 – 5 vollständig erbracht worden sind. Eines dieser Projekte muss mindestens Baukosten (Kostengruppe 300) in Höhe von 10 Mio. € (brutto) aufweisen.
Mindestanforderung zu B): Es müssen mindestens 2 technische Fachkräfte benannt werden können, die die Qualifikation eines Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss, z. B. Master of Engineering), aufweisen und Projektleitungserfahrung in der Tragwerksplanung für mehrgeschossige Gebäude mit mindestens 5 oberirdischen Geschossen (mindestens 2 Projekte als verantwortlicher Projektleiter) nachweisen können.
Mindestanforderung zu C):
Mindestens 10 Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss, z. B. Master of Engineering), die im Bereich Tragwerksplanung tätig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Teilnahmewettbewerb wird ausschließlich digital über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu re-agieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB) .