Gebäudeplanung zur Sanierung des Adler-Gebäudes Referenznummer der Bekanntmachung: 2112-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Illertissen
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89257
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.illertissen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung zur Sanierung des Adler-Gebäudes
Auftragsgegenstand ist die Objektplanungsleistung für Gebäude gemäß HOAI 2021 § 33 ff. für die Leistungsphasen 5-9 bei stufenweiser Beauftragung für die Sanierung und den Umbau des Adler-Gebäudes. Die Leistung ist der HZ IV zugeordnet.
Illertissen
Auftragsgegenstand ist die Objektplanungsleistung für Gebäude gemäß HOAI 2021 § 33 ff. für die Leistungsphasen 5-9 bei stufenweiser Beauftragung für die Sanierung und den Umbau des Adler-Gebäudes. Die Leistung ist der HZ IV zugeordnet.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen und Optionen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanzlvergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Illertissen
Postleitzahl: 89257
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland