Erweiterung der Grundschule Friedberg Süd; VE01 Interimscontainer
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86316
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.friedberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Grundschule Friedberg Süd; VE01 Interimscontainer
An der Grundschule Friedberg Süd fehlen Räume für die Ganztagsbetreuung, deshalb soll das Schulgebäude aus den 1980-er Jahren auf der Ostseite in Richtung Bierweg im Jahr 2022 eine Erweiterung erhalten.
Für die Zeit der Baustelle, bis der Anbau in Bezug genommen werden kann, werden für die Auslagerung von Klassenzimmern und als Ersatz der vorhandenen Containeranlage im Bereich des Baufeldes, 2 temporäre Containeranlagen benötigt. Die eine ist im Norden der bestehenden Schule und die andere ist im Westen auf dem Pausenhof geplant.
Die Mietdauer der Containeranlage endet mit Fertigstellung des Neubaus einschl. der Dauer der Umzugsarbeiten.
Am Bierweg 58, 86316 Friedberg
Der Auftraggeber plant die Errichtung von 2 Mietcontainer-Anlagen – eine im Norden und eine im Westen – als temporäre Erweiterung der Grundschule; zur Auslagerung von vier Räumen der Ganztagsbetreuung und zweier Klassenzimmern, sowie den zugehörigen Erschließungsbereichen für den Zeitraum von ca. 21 Monaten.
Leistung:
Containeranlagen bestehend aus neuen bzw. generalüberholten Containern anliefern, aufstellen und feingesäubert übergeben, sowie nach Mietende demontieren und abfahren.
Beschreibung Containeranlage Nord:
Die nördliche, zweigeschoßige Containeranlage besteht aus jeweils einem Raum für die Ganztagesbetreuung im EG und einem im OG und einem Treppenhausmodul. Der Zugang erfolgt aus dem Freien in das EG der Containeranlage. Als Rettungsweg gibt es im EG einen Ausgang ins Freie, im OG einen Ausgang, der auf den bestehenden Fluchtbalkon der Schule führt. Damit der Fluchtbalkon vom OG der Anlage aus erreichbar ist, muss die Anlage im EG dementsprechend aufgeständert werden. Wegen der Lage über dem Gelände werden so außen im EG Differenztreppenanlagen notwendig. Für die Schmutzwasserentwässerung erhält die Anlage eine bauseitige Hebeanlage unterhalb der Containeranlage.
Diese Containeranlage hat eine Grundfläche von ca. 13,10 x 6,20 m.
Beschreibung Containeranlage West:
Die westliche, ebenfalls zweigeschoßige Containeranlage besteht im EG aus 2 Räumen für die Ganztagsbetreuung und im OG aus 2 Klassenzimmern. Die Erschließung des EG erfolgt über das Freie von außen. Für die Erschließung im OG werden bauseits Öffnungen in der Fassade des Bestandes als Zugang geschaffen. Damit das OG der Containeranlage auf demselben Höhenniveau des Bestands liegt, muss die Anlage im EG ebenfalls aufgeständert und mit Differenztreppen zum natürlichen Gelände ausgestattet werden. Die Entwässerung des Schmutzwassers erfolgt über die Abwasseranlagen in der WC-Anlage der bestehenden Schule.
Die zu errichtende Containeranlage hat eine Grundfläche von ca. 10,10 x 12,15 m.
Allgemein:
Zu beachten ist, dass die Containeranlagen jeweils ein zusätzliches wärmegedämmtes flachgeneigtes Dach erhalten. Dem Angebot sind Grundrisse, Schnitte, Ansichten sowie die Detailzeichnungen der Wand-, Decken- und Dachverbindungen, der senkrechten Verbindungen und Bodenverbindungen beizulegen.
Für jede der Containeranlagen mit allen Teilen (auch Fundamente, Treppen, etc.) ist durch den AN eine prüffähige Objektstatik vorzulegen. Der vom AN zu liefernde Unterbau besteht aus z.B. Punktfundamenten, aufgelegt auf bauseits vorhandener, tragfähiger Schotterschicht. Die Fundamentierung ist für eine zweigeschossige
Aufstellung zu dimensionieren.
Für die Fundamentierung ist ebenso eine prüffähige Statik vorzulegen. Die Fundamentierung (z. B. Punktfundamente) ist nach Mietende durch den AN wieder zu entfernen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung der Grundschule Friedberg Süd; VE01 Interimscontainer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schlüsselfeld
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96132
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de