Lieferung von Papier für die Justizbehörden in München und Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000409
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Papier für die Justizbehörden in München und Augsburg
Der jährliche Bedarf an Papier (DIN A3 und DIN A4) der Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 63 Mio. Blatt. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg berechtigt sein, Papier zu den Konditionen dieses Vertrages abzurufen.
Der jährliche Bedarf an Papier (DIN A3 und DIN A4) der Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 63 Mio. Blatt. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg berechtigt sein, Papier zu den Konditionen dieses Vertrages abzurufen. Mindestabnahme beträgt insgesamt 45 Mio. Blatt pro Jahr, die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf 59,15 Mio. Blatt DIN A 4 und 305.000 Blatt DIN A 3 jährlich. Die Höchstabnahmemenge beträgt jährlich 89 Mio. Blatt DIN A 4 und 1 Mio. Blatt DIN A 3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren? Weisen Sie den Anteil für den Bereich „Lieferung von Papier“ separat aus. (I-Kriterium)
2. Wie viele Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Lieferung von Papier beschäftigt? Wie viele dieser Beschäftigten (untergliedert w. o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? (I-Kriterium)
3. Benennen Sie maximal drei Referenzen über Vertragsverhältnisse, die mit der Art und dem Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Bitte benennen Sie gleichzeitig die jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (insbesondere die Telefonnummern). Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben bei dem Referenzgeber zu verifizieren.
Bewertet wird jede Referenz für sich. Für das Erreichen der Maximalpunktzahl reicht eine sehr gute Referenz aus. Defizite können mit einer anderen Referenz nicht ausgegelichen werden.
Bei der Bewertung liegt der Fokus auf der Vergleichbarkeit hinsichtlich Umfang, Inhalt, Dauer und Komplexität. Aus Ihrer Antwort müssen diese Anforderungen daher eindeutig zu entnehmen sein. (B-Kriterium 0 bis 5 Punkte)
4. Wie stellen Sie die kurzfristige Erreichbarkeit Ihres Unternehmens sicher? Sind Sie in der Lage, (z.B. bei Reklamationen) unverzüglich auch im Bereich der künftig zu beliefernden Justizstandorte (vgl. Nr. 4 und Anlage 1 des Vertrages) zu handeln? Befindet sich der Sitz oder eine Niederlassung Ihres Unternehmens in der Nähe von München und Augsburg? Falls nein: Wird die kurzfristige Erreichbarkeit bzw. Möglichkeit in München und Augsburg zweckentsprechend zu handeln durch andere Maßnahmen ermöglicht oder kompensiert? (B-Kriterium 0 bis 5 Punkte)
5. Stellen Sie bitte die Maßnahmen der Lagerhaltung Ihres Unternehmens dar und erläutern Sie, wie stets, auch bei erhöhtem Papierbedarf, ausreichende Lieferkapazitäten vorhanden sind. (B-Kriterium 0 bis 5 Punkte)
6.1. Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben".
6.2. Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)? (I-Kriterium)
6.3. Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht. (I-Kriterium)
7.1. Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. (A-Kriterium)
7.2. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
8. Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein
Eintrag durch den Bieter zulässig:
-Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen nach §123 GWB? (A-Kriterium)
-Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, die zum Ausschluss führen? (A-Kriterium)
Bei den Eignungskriterien Nrn. 3 bis 5 müssen insgesamt mindestens 8 Punkte erreicht werden.
Bei den Eignungskriterien Nrn. 3 bis 5 müssen insgesamt mindestens 8 Punkte erreicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
-Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen zu rügen.
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
-Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet
nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.