Lieferung von Druck- und Kopiersystemen füra den Landkreis Passau Referenznummer der Bekanntmachung: 14-2021-IT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Druck- und Kopiersystemen füra den Landkreis Passau
Das Landratsamt Passau plant die Anmietung von digitalen, netzwerkfähigen Kopier- und Drucksystemen als Nachbeschaffung für die auslaufenden Leasing-/ Miet- und Serviceverträge. Ziel ist die All-In-Anmietung von Druck- und Kopiersystemen für eine Laufzeit von 60 Monaten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Landratsamt Passau plant die Anmietung von digitalen, netzwerkfähigen Kopier- und Drucksystemen als Nachbeschaffung für die auslaufenden Leasing-/ Miet- und Serviceverträge. Ziel ist die All-In-Anmietung von Druck- und Kopiersystemen für eine Laufzeit von 60 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Obertraubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93083
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.