Sonderbudget Lehrerdienstgeräte im DigitalPakt Schule: Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte Referenznummer der Bekanntmachung: 21-L-34
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freyung-grafenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderbudget Lehrerdienstgeräte im DigitalPakt Schule: Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte
Mobile Endgeräte für die Lehrkräfte der kreiseigenen Schulen aus Mitteln des "Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte" im "DigitalPakt Schule".
Eine Aufteilung in Lose erfolgt nach Gerätegruppe (mit Zubehör).
Sonderbudget Lehrerdienstgeräte im DigitalPakt Schule: Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte
Mobile Endgeräte für die Lehrkräfte der kreiseigenen Schulen aus Mitteln des "Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte" im "DigitalPakt Schule".
Eine Aufteilung in Lose erfolgt nach Gerätegruppe (mit Zubehör).
- 105 Stück Convertible-Notebook 13.3", mit digitalem Eingabestift, Schutzhülle
Sonderbudget Lehrerdienstgeräte im DigitalPakt Schule: Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte
Mobile Endgeräte für die Lehrkräfte der kreiseigenen Schulen aus Mitteln des "Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte" im "DigitalPakt Schule".
Eine Aufteilung in Lose erfolgt nach Gerätegruppe (mit Zubehör).
- 85 Stück 2-in-1 Windows Tablet/Laptop, 12.3", mit Andock-Tastatur, digitalem Eingabestift
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonderbudget Lehrerdienstgeräte im DigitalPakt Schule - Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonderbudget Lehrerdienstgeräte im DigitalPakt Schule - Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und ulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.