Lieferung einer Bootshalle für die Wasserschutzpolizei Aschaffenburg Referenznummer der Bekanntmachung: PV4-8014-1426/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Bootshalle für die Wasserschutzpolizei Aschaffenburg
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung einer Bootshalle (Planung, Fertigung, Lieferung und Montage der kompletten Bootshalle) zum Aufnehmen der beiden Boote der WSP-Gruppe der Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenburg-Hösbach.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Werk- und Montageplanung für die komplette Bootshalle gemäß der Zeichnung und der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen. Die Planung beinhaltet die gesonderte statische Berechnung des Schwimmkörpers sowie der Bootshalle in allen ihren Teilen. Planung und Statik sind dem Auftraggeber (AG) vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Der AG ist berechtigt, die Planung und Berechnungen zur Statik für die Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung bei der Stadt Aschaffenburg sowie der schifffahrtspolizeilichen Genehmigung bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu verwenden.Der Beginn der Bauarbeiten durch den AN vor Eingang der erforderlichen wasserrechtlichen und schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen erfolgt auf dessen eigene Verantwortung. Die erforderlichen Stahlbauarbeiten an Land zur Befestigung der Bootshalle werden durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg in Auftrag gegeben. Die Dalben sollen rechtzeitig vor der Lieferung der Bootshalle gesetzt werden. Die Planung und Veranlassung erfolgt durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg und ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.Sollten die durch das Staatliche Bauamt zu beauftragenden Arbeiten zum Lieferzeitpunkt der Bootshalle noch nicht abgeschlossen sein, ist auch ein provisorisches Festmachen an vorhandenen Befestigungspunkten möglich. Allgemeine Beschreibung: Die schwimmende Bootshalle ist in Stahlkonstruktionsbauweise mit entsprechendem Rostschutz über und unter Wasser zu erstellen. Die Dachform ist als symmetrische Tonnenkonstruktion mit einer Well-/Trapezblech-Deckung auszubilden. Die Aussteifungen der Bootshalle sind unter Wasser derart auszuführen, dass innerhalb der Liegeflächen der beiden Boote durch den Einbau von Querträgern die statisch notwendige Steifigkeit – auch für eine eventuelle Anlieferung auf dem Wasser oder künftige Wartungsarbeiten auf dem Wasser – entsteht. Die Konstruktionstiefe der Aussteifungen muss im Lichten mind. 1,40 m unter der Wasserlinie liegen. Eine nicht maßstabsgerechte Planzeichnung liegt der Ausschreibung zur Verdeutlichung bei (siehe Anlagen zur Vertragsunterlage – Planzeichnung gesamt und aufgeteilt in die jeweiligen Einzelpläne). Die Bootshalle soll die beiden Boote der WSP-Gruppe Aschaffenburg aufnehmen. Daraus ergeben sich für die Liegeplätze folgende Abmessungen: für Streckenboot WSP 21:Boxlänge: 16,00 mBoxbreite (ohne Berücksichtigung Rollenfender): 5,00 m für Streifenboot WSP 27:Boxlänge: 8,00 mBoxbreite (ohne Berücksichtigung Rollenfender): 3,00 m Die lichte Durchfahrtshöhe für das Einfahrtstor beträgt 6,00 m für das große Rolltor auf der Stirnseite und 3,00 m für das kleine Rolltor längsseitig. Unterbau mit Schwimmkörper: Grundlage des Unterbaus sind runde Schwimmkörper aus Stahlblechen, die mit einer entsprechenden Stahlkonstruktion ihre Stabilität erhalten sollen.Diese Schwimmkörper sind durch Schotts in jeweils drei wasserdichte Abteilungen abzutrennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Linz
NUTS-Code: AT312 Linz-Wels
Postleitzahl: 4020
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.