Luftreinigungssystem für Stickstoffdioxid Referenznummer der Bekanntmachung: 2021ZV000011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 921550
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Luftreinigungssystem für Stickstoffdioxid
Der Lehrstuhl für Mikrometeorologie der Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung von eines Luftreinigungssystems für Stickstoffdioxid mit vertikal versetzter Luftführung in Städten.
Im Rahmen einer wissenschaftlichen Pilotstudie zur Effizienz von Postemissions-Luftreinigungssystemen (LRS) zur Reduktion von Stickstoffdioxidkonzentrationen (NO2) innerhalb und im Umfeld verkehrsreicher Straßen sollen in der Landshuter Allee in der Stadt München solche LRS aufgebaut und betrieben werden.
Da im Los 2 zur Bekanntmachung 2021/S 015-030654 kein geeignetes Angebot abgegeben wurde, wird der Auftrag nun im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).
Der Lehrstuhl für Mikrometeorologie der Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung von eines Luftreinigungssystems für Stickstoffdioxid mit vertikal versetzter Luftführung in Städten.
Im Rahmen einer wissenschaftlichen Pilotstudie zur Effizienz von Postemissions-Luftreinigungssystemen (LRS) zur Reduktion von Stickstoffdioxidkonzentrationen (NO2) innerhalb und im Umfeld verkehrsreicher Straßen sollen in der Landshuter Allee in der Stadt München solche LRS aufgebaut und betrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im ersten offenen Verfahren sind keine wertbaren Angebote eingegangen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Luftreinigungssystem für Stickstoffdioxid
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB. § 160 GWB
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.