Rahmenvereinbarung Durchführung von Online-Veranstaltungen im StMELF und seinen nachgelagerten Einrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021RF000002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfl.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Durchführung von Online-Veranstaltungen im StMELF und seinen nachgelagerten Einrichtungen
Im Rahmen der Ausschreibung soll ein Vertragspartner verpflichtet werden, der das StMELF und seine nachgeordneten Einrichtungen unterstützt, Veranstaltungen vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 (Verlängerungsoption bis a) 31.12.2023 und b) 31.12.2024) ganz oder teilweise in digitalen Formaten abzuwickeln. Darüber hinaus werden digitale Unterstützungsleistungen im Rahmen der Veranstaltungsdurchführung, wie beispielsweise einzelne Aufzeichnungen und Videoschnitt ausgeschrieben, die nach Bedarf abgerufen werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) ist für die Umsetzung der Politik der Bayerischen Staatsregierung in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Ländlicher Raum zuständig. Schwerpunkte seiner Arbeit sind die Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Berufe im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft, die Beratung, die praxisnahe Forschung sowie die Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und die Ernährungsbildung.
Ein zentrales Instrument zur Erfüllung dieser Aufgaben ist die Durchführung von Fachveranstaltungen, Konferenzen, die neben der Organisation und Koordination v.a. der Weitergabe von Information, dem Wissenstransfer und dem Informationsaustausch dienen.
Künftig sollen diese Veranstaltungen nicht in Präsenzform stattfinden, sondern in einer geschickten Kombination aus Präsenz- und Online-Veranstaltungen. Durch diese digitalen oder teilweise digitalen Formate kann die Reichweite vergrößert, Reisezeiten eingespart und die Wahrnehmung bei den Zielgruppen verbessert werden.
Die LfL hat den Auftrag vom StMELF bekommen, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zu schließen, der das Ministerium und seine nachgeordneten Einrichtungen unterstützt, die geplanten Veranstaltungen in ganz oder teilweise digitalen Formaten professionell durchzuführen. Darüber hinaus werden digitale Unterstützungsleistungen im Rahmen der Veranstaltungsdurchführung, wie z.B. einzelne Aufzeichnungen und Videoschnitt, die nach Bedarf abgerufen werden, ausgeschrieben.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis, den Leistungskriterien sowie den Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vorher vom Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf spätestens zum 31.12.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist Ihr Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder können Sie uns auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU nachweisen?
Ein Nachweis ist im Arbeitsschritt 'Eigene Anlagen' - Mitglieder einer Bietergemeinschaft getrennt für jedes Mitglied - hochzuladen.
Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. nicht älter als 6 Monate ab Datum der Auftragsbekanntmachung!
-Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
-[Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden
-[Betrag gelöscht] Euro für Sach- und Umweltschäden
-[Betrag gelöscht] Euro für Bearbeitungsschäden
-[Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen?
Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr
betragen.
Bitte laden Sie den Nachweis der Versicherung als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten
hoch.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine
EIGENERKLÄRUNG einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst
werden wird. Diese Eigenerklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten
hochzuladen.
- Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben.
Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene
Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten
Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
- Mitarbeiterprofil (Übersicht der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten (angestellte Beschäftigte) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters der letzten drei Jahre. Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
- Datei „technischen Fachkräfte oder technischen Stellen“, aus der die für die Leistungserbringung eingesetzten technischen Fachkräfte oder technischen Stellen hervorgehen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
- Datei „Ausrüstung“, aus der die zur Ausführung des Auftrags benötigte technische Ausrüstung ihres Unternehmens ersichtlich ist.
Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
-Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters über wesentliche Dienstleistungen im Bereich der Durchführung von Online-Veranstaltungen und / oder Streamingdienstleistungen aus den letzten drei Jahren, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers anzugeben.
Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren. Mindestens eine der genannten Referenzen muss ein Auftraggeber aus dem öffentlichen Bereich sein.
- Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ und Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formularen vorzulegen.
- Verfügbarkeit LED-Bildschirmwände
Gewährleistung, dass bei Beauftragung im Einzelfall eine LED-Bildschirmwand bereitgestellt, aufgebaut und betrieben wird. Mit dieser LED-Bildschirmwand sollen Bilder dargestellt werden (Bühne live oder übertragener Stream) und diese somit für Zuschauer im Veranstaltungsraum oder in einem Nebenraum sichtbar sein.
Verfügbarkeit von LED-Bildschirmwände, 16:9, Pixtur 4mm mit der Breite von 2m; 4m und 6m.
- Gewährleistung des Aufbaus und der Betriebs einer digitalen Veranstaltungsplattform (siehe Leistungsverzeichnis Nr. 2.38 und 2.39).
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.