TNW_St. Katharinenspitalstiftung Regensburg_Umbau- und Sanierungsmaßnahme Wohnen und Arbeiten im Spital_Arch + FA Referenznummer der Bekanntmachung: 350/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.katharinenspital.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_St. Katharinenspitalstiftung Regensburg_Umbau- und Sanierungsmaßnahme Wohnen und Arbeiten im Spital_Arch + FA
Die St. Katharinenspitalstiftung plant die vorhandenen Gebäude St.-Katharinenspital-Platz 4 (Spitalmeisterhaus), St.-Katharinenspital-Platz 5 (Spitalschreiberhaus) und Spitalgasse 2 (ehemaliges Ökonomiegebäude umzubauen und zu sanieren. Hinzu kommen als sogenannte Außenanlagen der Abbruch der Garagenbauten, die Instandsetzung Remise, die Instandsetzung des ehemaligen Leichenhauses, die Umfassungsmauer zur Spitalgasse West / Nord, die Außenanlagen Wirtschaftshof mit Verbindung zum Schreiberhaus sowie die Außenanlagen des ehemaligen Friedhofsbezirks.
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Vergeben werden stufenweise für die Bauabschnitte 1 a, 1 b und 3 die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 4-9, gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10 1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln inklusive Verwendungsnachweis und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist wie folgt:
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- Stufe 1: Lph. 4
- Stufe 2: Lph. 5, 6 und 7
- Stufe 3: Lph. 8 und 9
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Bauabschnitt 2: Hier werden stufenweise die Leistungsphasen 3-9 vergeben, wobei die Lph. 3 mit 50 % (7,5 Prozentpunkte) bewertet wird, nachdem Teilleistungen schon vorliegen. Ferner werden die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln inklusive Verwendungsnachweis sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Die Beauftragung für diesen Bauabschnitt erfolgt ebenfalls stufenweise:
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- Stufe 1: Lph. 3 und 4
- Stufe 2: Lph. 5, 6 und 7
- Stufe 3: Lph. 8 und 9
St. Katharinenspitalstiftung Regensburg St. Katharinenspitalplatz 4 und 5 / Spitalgasse 2 93059 Regensburg Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die St. Katharinenspitalstiftung plant die vorhandenen Gebäude St.-Katharinenspital-Platz 4 (Spitalmeisterhaus), St.-Katharinenspital-Platz 5 (Spitalschreiberhaus) und Spitalgasse 2 (ehemaliges Ökonomiegebäude umzubauen und zu sanieren. Hinzu kommen als sogenannte Außenanlagen der Abbruch der Garagenbauten, die Instandsetzung Remise, die Instandsetzung des ehemaligen Leichenhauses, die Umfassungsmauer zur Spitalgasse West / Nord, die Außenanlagen Wirtschaftshof mit Verbindung zum Schreiberhaus sowie die Außenanlagen des ehemaligen Friedhofsbezirks.
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Ziel ist es, in den teilweise leer stehenden und ungenutzten Gebäuden neben Verwaltungs- und Ausstellungsräumen, Wohnraum für die Mitarbeiter des Spitals zu schaffen und das gesamte Ensemble zusammen mit Funktions- und Nebenräumen der Brauerei konzeptionell zu planen. Zusätzlich sollen Räume für soziale Nutzungen geschaffen werden.
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Durch die teilweise Auslagerung der Lagerhaltung der Brauerei besteht zudem die Möglichkeit, die Freiflächen des Wirtschaftshofes neu zu gestalten und mit in die geplante Umnutzung des Areals zu integrieren.
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Die Planung soll abschnittsweise in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Als Zielvorgabe zum Abschluss des Projekts ist der Sommer 2026 geplant, dem Jahr des 800-jährigen Bestehens der St. Katharinenspitalstiftung.
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Die Bauabschnitte sind wie folgt angedacht:
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- Bauabschnitt 1 a: Spitalmeisterhaus
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- Bauabschnitt 1 b: Spitalschreiberhaus / Zwischenbau
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- Bauabschnitt 2: Ökonomiegebäude
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- Bauabschnitt 3: Außenanlagen nebst Freianlagen
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Ein Erläuterungsbericht, sowie die Vor- und Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung liegen bereits vor und werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Erläuterungsbericht sowie die Kostenberechnung und Planentwürfe wurden für die Beantragung von Fördermitteln erstellt.
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Vergeben werden stufenweise für die Bauabschnitte 1 a, 1 b und 3 die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 4-9, gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10 1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln inklusive Verwendungsnachweis und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist wie folgt:
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- Stufe 1: Lph. 4
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- Stufe 2: Lph. 5, 6 und 7
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- Stufe 3: Lph. 8 und 9
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Bauabschnitt 2: Hier werden stufenweise die Leistungsphasen 3-9 vergeben, wobei die Lph. 3 mit 50 % (7,5 Prozentpunkte) bewertet wird, nachdem Teilleistungen schon vorliegen. Ferner werden die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln inklusive Verwendungsnachweis sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Die Beauftragung für diesen Bauabschnitt erfolgt ebenfalls stufenweise:
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- Stufe 1: Lph. 3 und 4
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- Stufe 2: Lph. 5, 6 und 7
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- Stufe 3: Lph. 8 und 9
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Mit der Planung soll im Frühjahr 2022 begonnen werden und diese dann schrittweise in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Zielvorgabe ist es, das Projekt im Sommer 2026 abzuschließen.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 5 Architekten / Ingenieuren
30 Punkte: ab 3 Architekten / Ingenieuren
10 Punkte: ab 2 Architekten / Ingenieuren
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III, insbesondere Gebäude im Bereich Wohnen/Verwaltung/Kommune (Ausstellungsgebäude)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Die fünf besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung:
- 20 Punkte: Gebäude aus dem Bereich Wohnen / Verwaltungs- und Bürogebäude, Ausstellungsräume (gemischte Nutzung)
- 10 Punkte: andere Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III
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Kriterium 2: Art der Durchführung:
- 10 Punkte: Sanierung / Umbau / Erneuerung
- 5 Punkte: Neubau
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Kriterium 3: Erfahrung beim Bauen im laufenden Betrieb
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Erfahrung mit der Beantragung und der Beschaffung von öffentlichen Fördermitteln, sowie deren Aufbereitung für die Förderstellen
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 5 Punkte: in Teilbereichen vorhanden
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Kriterium 5: Erfahrung bei Bauvorhaben im Bereich des Denkmalschutzes
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
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Kriterium 6: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 4-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 4-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
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Kriterium 7: Größenordnung
- 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) ab 2,5 Mio. EUR und mehr
- 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) zwischen 1,5 Mio. EUR und unter 2,5 Mio. EUR
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
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Bauabschnitte 1 a, 1 b und 3
Stufe 1: Lph. 4
Stufe 2: Lph. 5, 6 und 7
Stufe 3: Lph. 8 und 9
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Bauabschnitt 2
Stufe 1: Lph. 3 (50 %) und 4
Stufe 2: Lph. 5, 6 und 7
Stufe 3: Lph. 8 und 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten.
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Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Sommer 2026.
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Den Vergabeunterlagen sind ein Erläuterungsbericht, eine weitere Maßnahmenbeschreibung sowie eine Kostenzusammenstellung der einzelnen Bauabschnitte sowie die dazugehörigen Planunterlagen beigefügt.
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Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem die Beauftragung bereits Anfang 2022 erfolgen muss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III, insbesondere Gebäude im Bereich Wohnen/Verwaltung/Kommune (Ausstellungsgebäude) der letzten 9 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung, Art der Durchführung, Erfahrung beim Bauen im laufenden Betrieb, Erfahrung mit der Beantragung und der Beschaffung von öffentlichen Fördermitteln, sowie deren Aufbereitung für die Förderstellen, Erfahrung bei Bauvorhaben im Bereich des Denkmalschutzes, erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 4-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (Angabe in Prozentpunkten), Größenordnung des Projekts
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYR9E4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.