Vergabeverfahren Managementleistungen Betriebsführung Erlebnisbad Ingolstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 001/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 841-800
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-i.de/freizeit
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Managementleistungen Betriebsführung Erlebnisbad Ingolstadt
Managementleistungen zur Betriebsführung des Erlebnisbads Ingolstadt und Stellung einer Geschäftsführung (w/m/d).
85053 Ingolstadt
Die Stadtwerke Ingolstadt Freizeitanlagen GmbH ("SWI-F") ist Eigentümerin des Erlebnisbades Ingolstadt (ehemals "Erlebnisbad Wonnemar Ingolstadt", nachfolgend "Bad"). Das Bad (Südliche Ringstraße 63, 85053 Ingolstadt) umfasst u.a. neben dem Freizeitbad eine Therme, eine Saunawelt, ein SPA, Gastronomie und einen Fitness Club. Derzeit befindet sich das Bad im Umbau. Durchgeführt werden u.a. eine Betonsanierung, eine Attraktivierung und eine Erweiterung um einen Thermenbereich. Vor der Sanierung hatte das Bad über 300.000 Eintritte p.a. bei einem Gesamtumsatz von über EUR 4,5 Mio. netto. Nach Abschluss der Baumaßnahmen und Wiedereröffnung wird eine Umsatzsteigerung auf über EUR 7,5 Mio. p.a. angestrebt.
Die SWI-F hat kürzlich die Betreibergesellschaft Erlebnisbad Ingolstadt GmbH als 100-prozentiges Tochterunternehmen gegründet ("Betreibergesellschaft"). Die SWI-F hat ferner als Auftraggeberin mit der Betreibergesellschaft einen Betriebsführungsvertrag für das Bad abgeschlossen.
Die Betreibergesellschaft sucht einen Auftragnehmer, der das Management des Bades übernimmt. Das Management ist so auszurichten, dass die Betriebsführung wirtschaftlich, markt- und zielgruppenorientiert erfolgt. Das Bad ist mit allen Betriebsteilen und Außenanlagen so zu führen, dass es als öffentliche Einrichtung grundsätzlich von jedermann in Anspruch genommen werden kann. Der Auftragnehmer muss mit der SWI-F eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Die Betriebsführung erfolgt weitgehend mit Personal des Auftraggebers. Der Auftragnehmer stellt einen Projektleiter (w/m/d) zur Festlegung der notwendigen Maßnahmen für die Betriebsführung in Abstimmung mit der Geschäftsführung und die Überwachung der Umsetzung. Ferner erbringt er übergeordnete Leistungen. Weiter ist ein Geschäftsführer ("Geschäftsführer", w/m/d) für die Betreibergesellschaft zu stellen, der die damit verbundenen Aufgaben, Rechte und Pflichten übernimmt. Der Auftragnehmer stellt ferner einen Betriebsleiter/Badleiter (w/m/d).
Die Vergabestelle geht davon aus, dass die Projektleitung und der Geschäftsführer nicht in Vollzeit vor Ort tätig sein müssen. Ausreichend dürfte eine Anwesenheit nach Erfordernis sein. Projektleitung und Geschäftsführer können personenidentisch sein, müssen dies aber nicht.
Der Auftraggeber kann den Auftrag einseitig zweimal um jeweils weitere 2 Jahre verlängern. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht für den Auftragnehmer nicht.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabeverfahren Managementleistungen Betriebsführung Erlebnisbad Ingolstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuried
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag und im weiteren Verfahrensverlauf bei entsprechender Aufforderung Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Teilnahmeantrages oder von Angeboten schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Teilnahmeranträge berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht werden.
2. Macht der Bewerber von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er gehalten, bis zum Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für den Teilnahmeantrag die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass der Teilnahmeantrag vollständig ist.
4. Es sind in der zweiten Phase des Verhandlungsverfahrens mit den aufgeforderten Bietern Präsentation- und Verhandlungstermine in Ingolstadt vorgesehen. Diese sollen voraussichtlich am 08.09.2021 stattfinden. Im Anschluss erhalten die Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines finalen Angebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben aber vorbehalten.
5. Zum Schutz aller vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich die Vergabestelle vor, die Präsentations- und Verhandlungtermine nicht als Präsenztermine durchzuführen, sondern z. B. per Videokonferenzschaltung.
6. Weitere Informationen ergeben sich aus den weiter zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y59R9B5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: D-80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.