Rahmenvereinbarung für werkvertragliche Dienstleistungen für die Programmierung der Multi-User Webanwendung ALFRED 2 Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-1.3-0212-3/14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://alp.dillingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für werkvertragliche Dienstleistungen für die Programmierung der Multi-User Webanwendung ALFRED 2
Rahmenvereinbarung für werkvertragliche Dienstleistungen für die Programmierung der Multi-User Webanwendung ALFRED 2 der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP)
89407 Dillingen a. d. Donau
Mit dieser Ausschreibung sollen (werkvertragliche) IT-Dienstleistungen mittels einer Rahmenvereinbarung für die softwaretechnische Umsetzung der im Nachgang beschriebenen Aufgaben und Funktionen für die ALP beschafft werden.
Die ALP ist DER staatliche Anbieter von Fortbildungsangeboten für bayerische Lehrkräfte. Sie ist verantwortlich für die Konzeption, die Planung und die Durchführung der zentralen, staatlichen Lehrerfortbildung in Bayern.
Zur Konzeption und Planung des Fortbildungsangebots wird aktuell das System ALFRED (Akronym für: Akademie für Lehrerfortbildung – Redaktionssystem) aus dem Jahr 2000 (Eigenentwicklung) eingesetzt. Dieses soll neu entwickelt werden, um den aktuellen Anforderungen an Konzeption und Planung gerecht zu werden.
Das System FIBS (Akronym für: Fortbildung in bayerischen Schulen) veröffentlicht u. a. das Fortbildungsangebot der ALP, so dass sich Lehrkräfte auf das Angebot bewerben können.
Hinweis:
Die vom Auftraggeber (AG) in den Vergabeunterlagen dargestellten Umsetzungsvorstellungen für die geplante und gegen entsprechende Abrufe (werkvertraglichen Dienstleistungsbeauftragungen) des AG durch den Auftragnehmer umzusetzende Webapplikation ALFRED 2 dienen alleinig dem besseren Verständnis der geplanten Software und sollen dem zukünftigen Auftragnehmer bereits jetzt die Möglichkeit geben, die für die Auftragserfüllung am zweckdienlichsten erscheinenden Mitarbeiterprofile auszuwählen und anzubieten. Wir bitten Sie daher, auf Fragen und Verbesserungsvorschläge zur softwaretechnischen Umsetzung in diesem Ausschreibungsverfahren zu verzichten.
Aus der teilweisen Veröffentlichung dieser Unterlagen ergibt sich für den zukünftigen Auftragnehmer kein Anspruch auf Beauftragung/Abruf entsprechender werkvertraglicher Dienstleistungen zur teilweisen oder vollständigen Umsetzung der beschriebenen Anforderungen an eine zukünftige Webapplikation und/oder deren Pflege/Wartung bzw. Weiterentwicklung.
Hinweis zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung:
Es besteht von Seiten des AG einseitige Sonderkündigungsrechte (vgl. Nummer 15 "Sonstige Vereinbarungen" des Vertrages).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für werkvertragliche Dienstleistungen für die Programmierung der Multi-User Webanwendung ALFRED 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und Wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der unter II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses" bekanntgemachte Wert ergibt sich aus der Obergrenze für Abrufe der geschlossenen Rahmenvereinbarung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]