Klinikum Ingolstadt – Generalsanierung und Teilersatzneubau KIGS-TEN - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-ingolstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av137132
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Ingolstadt – Generalsanierung und Teilersatzneubau KIGS-TEN - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die Klinikum Ingolstadt GmbH plant die angepasste Fortführung der Generalsanierung am Klinikum Ingolstadt.
Die Gesamtmaßnahme ist teilweise als Umbau bzw. Sanierung in Bestand unter laufendem Klinikbetrieb und teilweise als Ersatzneubau in örtlicher Nähe und mit baulicher Anbindung zum Bestand abzuwickeln.
Das vorläufiges Investitionsvolumen (Kostenstand Mitte 2020) beträgt ca. 450 Mio. € brutto (KG 200-700, DIN 276).
Terminlich ist derzeitig folgender Ablauf angedacht:
Leistungsbeginn Vorplanung: ab Mitte 2021,
bauliche Gesamtfertigstellung: Ende 2033.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume (einschl. Abbruchplanung), Leistungsphasen 2-9 gem. §§ 33 ff. HOAI
Klinikum Ingolstadt,
Krumenauerstraße 25,
85049 Ingolstadt
Am Klinikum Ingolstadt erfolgt im Rahmen einer Generalsanierung die sukzessive Erneuerung und Erweiterung der baulichen und medizinischen Flächen und Einrichtungen.
Als Teil dieser Generalsanierung sind über das Teilprojekt KIGS-TEN zum einen Teilersatzneubauten zu errichten und zum anderen Bestandsflächen zu sanieren.
Es ist geplant KIGS-TEN in mehreren Teilbauabschnitten abzuwickeln. Derzeit wird von sechs Teilbauabschnitten ausgegangen.
Basis der abschließenden Bauabschnittsbildung werden neben bauablauftechnischer Abhängigkeiten die Vorgabe der Förderbehörden.
Es ist geplant die Maßnahme über Gelder aus dem Bayerischen Krankenhausgesetz (BayKrG) und über Eigenmittel des Trägers zu finanzieren.
Als Planungsgrundlage dient eine bauliche und funktionelle Zielplanung aus dem Jahr 2020.
Diese Zielplanung sieht vor, Erweiterungsgebäude incl. Dach-Helikopterlandeplatz an der West- und Ostseite des bestehenden Hauptgebäudes zu errichten, bestehende Bettenhäuser in Teilen zu sanieren und in anderen Teilen abzubrechen, eine Energiezentrale neu aufzubauen und das sog. Funktionsgebäude unter laufenden Betrieb in vier Ebenen zu sanieren.
Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen sind u.a. die Funktionsstellen Radiologie, Urologie, Apotheke, Lager, Küche, Pflege, Labor, Notaufnahme, Verwaltung und Technik zu bearbeiten.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume (einschl. Abbruchplanung), Leistungsphasen 2-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Die Leistungen werden bauabschnitts- und stufenweise beauftragt.
Zunächst wird in der Beauftragungs- bzw. Leistungsstufe 1 die Leistungsphase 2 (Vorplanung) gemäß § 34 HOAI für den 1. Bauabschnitt beauftragt. Die Leistungsphasen 3 bis 9 werden in der weiteren Beauftragungs- bzw. Leistungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungs- bzw. Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4 gem. § 34 HOAI;
— Beauftragungs- bzw. Leistungsstufe 3: Leistungsphase 5 gem. § 34 HOAI;
— Beauftragungs- bzw. Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 6+7 gem. § 34 HOAI;
— Beauftragungs- bzw. Leistungsstufe 5: Leistungsphasen 8+9 gem. § 34 HOAI.
— Besondere Leistungen Leistungsphase 2:
1) Untersuchen altern. Lösungsansätze nach versch. Anforderungen einschl. Kostenbewertung,
2) Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen,
3) Durchführung einer Bauvoranfrage,
4) Anfertigung von bes. Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess zunächst nicht zwingend notwendig sind,
5) Aufstellen eines Projektstrukturplanes,
6) Aufstellen und laufendes Fortschreiben eines Raumbuchs.
— Besondere Leistungen Leistungsphase 3:
1) Fortschreiben des Raumbuchs aus LPH 2 um die Arbeitsergebnisse der LPH 3,
2) Anfertigung von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Entwurfsprozess zunächst nicht zwingend notwendig sind,
3) Durchführung von Bemusterungen.
— Besondere Leistungen Leistungsphase 5:
1) Detailliertes Fortschreiben des Raumbuchs aus LPH 3 um die Arbeitsergebnisse der LPH 4+5,
2) Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen, soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind,
3) Aufstellen einer Umzugsplanung auf Basis detaillierter Terminpläne unter Verwendung der Angaben weiterer an der Planung fachlich Beteiligter einschl. der Vorgänge Bezug und Nutzungsaufnahme des Projektes durch den AG.
— Besondere Leistungen Leistungsphase 6:
1) Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter,
2) Darstellung von Möglichkeiten zur Budgeteinhaltung bei gleichem Leistungsinhalt bei Budgetüberschreitungen der bepreisten LV’s.
— Besondere Leistungen Leistungsphase 7:
1) Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung,
2) Mitwirken und Mittelabflussplanung (halbjährlich auf die eigenen Gewerke bezogen),
3) Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren,
4) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten.
— Besondere Leistungen Leistungsphase 8:
1) Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen,
2) Ausführliches Erörtern der Ergebnisse der Objektüberwachung mit dem Auftraggeber einschließlich Teilnahme an entsprechenden Sitzungen des Aufsichtsgremiums des AG,
3) Technische und Wirtschaftliche Prüfung von Nachtragsangeboten ausführender Firmen. Die Angebote sind mit dem Prüfvermerk "rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft" sowie Datum und Unterschrift zu versehen. Bei jeder Nachtragsprüfung ist eine Erläuterung über den Grund der Nachtragsleistung beizulegen und ein Nachweis über die Anspruchsgrundlage zu führen,
4) Erstellen eines Facility-Management-Modells,
5) Überwachen und fortschreiben der Umzugsplanung aus LPH 5 auf Basis detaillierter Terminpläne unter Verwendung der Angaben weiterer an der Planung fachlich Beteiligter einschließlich der Vorgänge Bezug und Nutzungsaufnahme des Projektes durch den AG.
— Besondere Leistungen Leistungsphase 9:
1) Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche,
2) Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation (Raumbuch, Flächen, CAFM-Pläne, etc.) und Integration in das CAFM-System des AG,
3) Erstellen eines Instandhaltungskonzepts.
— ggf. noch weitere besondere Leistungen.
Die Planungsleistungen werden bauabschnitts- u. stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen od. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Klinikum Ingolstadt – Generalsanierung und Teilersatzneubau KIGS-TEN - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de