Geotechnisch-markscheiderische Bewertung (GMB) in Maxhütte-Haidhof Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-15-21-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geotechnisch-markscheiderische Bewertung (GMB) in Maxhütte-Haidhof
Geotechnisch-markscheiderische Bewertung der Braunkohlen- und Tongruben in Maxhütte-Haidhof.
Maxhütte-Haidhof liegt im südwestlichen Bereich des Oberpfälzer Landkreises Schwandorf ca. 20 km nördlich von Regensburg an der Bundesautobahn 93. Die zu betrachtenden Braunkohlen- und Tongruben befinden sich in der Stadt Maxhütte-Haidhof.
Ziel der Ingenieurleistungen ist die geotechnisch-markscheiderische Bewertung der Tagesöffnungen und tagesnahen Grubenbaue und der Tagebaue sowie die Ableitung der altbergbaulich bedingten Risiken für die öffentliche Sicherheit. Dabei ist die Grubenwasserlösung der Braunkohlengruben und der Tontagebaue, insbesondere durch Karsthohlräume, zu berücksichtigen.
Im Ergebnis sind Empfehlungen zur Erkundung sowie Verwahrung bzw. Sicherung der verbruchgefährdeten Grubenbaue und Tagebauböschungen abzuleiten, um die von den Grubenbauen ausgehenden Risiken dauerhaft zu beseitigen.
Die Bearbeitung hat schrittweise zu erfolgen und ist mit dem Auftraggeber regelmäßig in monatlichen Abständen im Rahmen von Besprechungen, die im Bergamt Nordbayern durchgeführt werden, abzustimmen. In Abhängigkeit von der Bearbeitung und den Zwischenergebnissen können sich die Arbeitsschritte mehr oder weniger arbeitsintensiv gestalten. Diese Arbeitsschritte und Bearbeitungsergebnisse sind zu dokumentieren.
Die in Maxhütte-Haidhof gelegenen Einzelgruben sind innerhalb der gutachterlichen Bewertung getrennt zu beschreiben und zu betrachten, wenn diese keinen örtlichen und betrieblichen Zusammenhang aufweisen.
Die Ergebnisse der geotechnisch-markscheiderischen Erkundung (Risikoanalyse) sowie des Sicherungskonzeptes sind im Rahmen einer Präsentation vorzustellen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe II.1.4) Kurze Beschreibung.
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Ergänzend werden nachfolgende Auszüge (!!!) aus der Leistungsbeschreibung mitgeteilt:
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4.1 Recherche und Auswertung von Unterlagen und Grubenrissen
Die geotechnisch-markscheiderischen einschließlich der altbergbaulichen Verhältnisse am Standort der Braunkohlen- und Tongruben sind durch die entsprechenden Recherchen zu klären. Die Durchführung sowie die Ergebnisse dieser Recherchen sind im Bericht zu beschreiben. Im Vorfeld der geotechnisch-markscheiderischen Bewertung wurde im Auftrag des Bergamtes Nordbayern eine Grundlagenermittlung zu bekannten Unterlagen für das Untersuchungsgebiet in verschiedenen Archiven und Behörden erstellt. Im Ergebnis der Grundlagenermittlung wurden Risswerke, historische Betriebsakten, Bergschadenkundliche Analysen, Erkundungsdokumentationen, Gutachten etc. unter Berücksichtigung des Informationsgehaltes bewertet. Eine gesamte Auflistung der gesichteten und bewerteten Unterlagen ist in der Anlage 2 der Grundlagenermittlung aufgeführt. Des Weiteren wird in der Anlage 2 auch Bezug auf anzufertigende Reproduktionen genommen. Eine Übersicht der relevanten auszuwertenden Archivunterlagen ist in der Anlage 2 der Leistungsbeschreibung enthalten. Die relevanten Unterlagen werden in folgenden Institutionen aufbewahrt und sind vor Ort einzusehen bzw. zu beschaffen:
- Bergamt Nordbayern (Bayreuth)
- Bayerischen Hauptstaatsarchiv (München)
- Staatsarchiv Amberg (Amberg)
- Staatsarchiv Bamberg (Bamberg)
- Stadtarchiv Maxhütte-Haidhof
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof)
Im Zuge der Auswertung der relevanten Unterlagen sind für die Aufgabenstellung wichtige Informationen zu ermitteln und auszuwerten sowie bei Bedarf zu beschaffen (Kopie, Scan etc.). Die relevanten Grubenakten sind überwiegend in Maschinenschrift verfasst. Ein Drittel der Grubenakten ist in alter deutscher Handschrift niedergeschrieben und zu lesen. Die relevanten Akten umfassen einen Zeitraum von 1835 bis 2018 und beinhalten u.a. Karten, Grubenrisse, Pläne, Zeichnungen, Fotos, Bewertungen und Gutachten, Urkunden, Chroniken, Angaben zu Bergschäden sowie durchgeführten Sicherungs- / Verwahrungsarbeiten, Bohrungen, Betriebspläne mit Rissen, geologische, hydrologische sowie lagerstättenkundliche, geotechnische und hydrogeologische Untersuchungen und Angaben zur Mutung und Lage von verschiedenen Grubenfeldern. Die amtlichen Grubenbilder im Bergamtes Nordbayern sind größtenteils gescannt, nur das Grubenbild zum Tontagebau Rohrhof I, II und Winkerling liegt analog vor. Die geologischen Karten im LfU liegen ebenfalls digital vor. Die Dateien dieser Risse und Karten sind in der Grundlagenermittlung aufgeführt und werden dem Auftragnehmer digital übergeben.
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Weitere Unterlagen sind bei folgenden Institutionen einzusehen bzw. zu beschaffen:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in München (LDBV)
- Geobasisdaten (Topografische Karten, Orthophotos, DGM1, ALKIS etc.)
- historische Luftbilder, Messtischblätter und bay. Flurkarten
- Transformationsparameter für Soldnerkoordinatensystem
Bergamt Nordbayern
- Grundbuchauszüge (Eigentumsnachweise) betroffener Flurstücke
Stadtverwaltung, Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt usw.
- Bauleitpläne, Flächennutzungspläne, Schutzgebiete, Altlastenverdachtsverflächen, Kampfmittelbelastungen, Verträge zur Nachnutzung von Grubenbauen und Nutzung von Grubenwasser
Versorgungsunternehmen
- Bestandspläne, Leitungspläne (lokal und regional bedeutsamer Leitungstrassen)
Teublitzer Ton GmbH und Rohstoffgesellschaft mbH Ponholz
- Werks- und Betriebsakten
- Digitales Grubenbild
Ingenieurbüro für Markscheidewesen, Vermessung und Bergbauplanung G. Kuhn (Bernhardswald)
- Bergschadenkundliche Bewertungen
Ingenieurbüro GolHo (Niederschöna)
- Bergschadenkundliche Bewertungen
Zeitzeugenbefragung
- u.a. Bergknappenverein Ponholz e. V.
Zu II.2.7):
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Vorstellung der Zwischenergebnisse nach Auswertung der Archivrecherchen, der geotechnischen Dokumentation (Ortsbegehung) und vermessungstechnischen Aufnahme, der Ableitung von Einwirkungsbereichen im Rahmen einer Besprechung (monatliche Abstimmung) sowie Empfehlung und Abstimmung erforderlicher Erkundungs- sowie Verwahrungs- / Sicherungsmaßnahmen:
- 12 Monate nach Auftragserteilung (d.h. nach Zuschlagserteilung)
- 1 Exemplar des Analyserisswerkes (entsprechend der Anlagen 1.3, 2 und 3 des Anlagenverzeichnisses in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung) ist als Entwurf mindestens 1 Woche vor dem Besprechungstermin an den Auftraggeber zu übergeben
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Geotechnisch-markscheiderische Bewertung einschließlich Sicherungsempfehlungen als Abschlussbericht, Vorstellung der Ergebnisse im Rahmen einer Präsentation:
- 6 Monate nach Vorstellung und Abnahme der Zwischenergebnisse
- 3 Exemplare einschließlich digitaler Daten
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Es ist vorgesehen, mit den ingenieurtechnischen Leistungen spätestens am 01.03.2022 zu beginnen. Neben der Vorstellung der Zwischenergebnisse und des Abschlussberichtes erfolgen monatliche Abstimmungen zum Bearbeitungsstand und dem Leistungsverlauf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geotechnisch-markscheiderische Bewertung (GMB) in Maxhütte-Haidhof
Ort: Halsbrücke
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09633
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung (Seiten 1 und 2):
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Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
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Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt: "Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft."
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Ortsbesichtigung
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Die Ortbesichtigung ist freiwillig (Gemeindegebiet Maxhütte-Haidhof. Der Bieter kann sich einen Eindruck von der Örtlichkeit und damit dem ehemaligen bergbaulichen Umfeld sowie der morphologischen und topographischen Umgebung verschaffen.).
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Eine Ortsbesichtigung ist möglich bis 16.08.2021.
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Wir bitten um Terminvereinbarung. Die Terminabsprache erfolgt über die Zentrale Vergabestelle der Regierung von Oberbayern unter www.auftraege.bayern.de/Bieterkommunikation. Teilnahmeberechtigt sind maximal zwei Personen pro Interessent, die namentlich zu benennen sind.
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Die Ortsbesichtigung dient der Information über die Verhältnisse vor Ort.
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Fragen, die sich aus der Ortsbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich über www.auftraege.bayern.de/Bieterkommunikation zu stellen. Vor Ort werden keine Fragen beantwortet.
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Einsichtnahme in Unterlagen beim Bergamt Nordbayern:
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Die Vergabeunterlagen im Sinne von §§ 29, 41 Abs. 1 VgV werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die beim Bergamt Nordbayern (Ort der Einsichtnahme: Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern - SG 26, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth) vorliegenden Unterlagen (vgl. Anlage 3.3 _ GLE - GMB_Übersicht auszuwertender Archivunterlagen.pdf)). Diese Unterlagen sind in Format und Umfang sehr umfassend, weshalb sie ohne größeren Aufwand nicht elektronisch zur Verfügung gestellt werden können. Die Einsichtnahme soll als Angebot an die Bieter dienen, damit sich überzeugt werden kann, dass der Umfang der Unterlagen sich auf den in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Umfang bezieht. Bei den im Bergamt vorliegenden Unterlagen handelt es sich also nicht um zusätzliche Unterlagen.
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Die Möglichkeit der Einsichtnahme ist für die Bieter freiwillig. Die Erstellung von Angeboten ist auch ohne die Einsichtnahme in diese Unterlagen möglich (vgl. § 20 Abs. 2 VgV).
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Eine Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen ist möglich bis 16.08.2021.
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Wir bitten um Terminvereinbarung. Die Terminabsprache erfolgt über die Zentrale Vergabe-stelle der Regierung von Oberbayern unter www.auftraege.bayern.de/Bieterkommunikation. Teilnahmeberechtigt sind maximal zwei Personen pro Interessent, die namentlich zu benennen sind.
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Fragen, die sich aus der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen ergeben, sind ausschließlich schriftlich über www.auftraege.bayern.de/Bieterkommunikation zu stellen. Vor Ort werden keine Fragen beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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