KUVB München: Beschaffung von Microsoft-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2021-0044
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kuvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
KUVB München: Beschaffung von Microsoft-Lizenzen
Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB), Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK), Körperschaften des öffentlichen Rechts hatte für sich Lizenzen der Firma Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner beschafft.
Die KUVB ist nach der aktuellen gültigen BMI-Öffnungsklausel des BMI Rahmenver-trages bezugsberechtigt, weil die KUVB gemäß Öffnungsklausel ein verbundenes Un-ternehmen nach Punkt c) "Sonstige Körperschaft, Anstalt des öffentlichen Rechts" ist.
Nunmehr will die KUVB mit einem auszuwählenden Handelspartner mit Wirkung ab dem 01.12.2021 ein Enterprise Agreement (EA) bzw. Select Plus-Vertrag abschließen, um weiterhin in den Genuss der sich daraus ergebenden Leistungen zu kommen (Los 1).
Ein auszuwählender Dienstleister soll über MS-Software-Asset-Management (SAM) den vertragsgemäßen Lizenzgebrauch zertifizieren (Los 2).
Enterprise Agreement (EA) bzw. Select Plus-Vertrag
Enterprise Agreement (EA) bzw. Select Plus-Vertrag
um ein Jahr
MS-Software-Asset-Management (SAM)
MS-Software-Asset-Management (SAM)
um ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintrag im Handeslregister
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
drei auftragsbezogene Referenzen
Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Abschnitt IV: Verfahren
Ermöglichung von Investitionen in die Wirtschaft aufgrund der sog. Corona-Pandemie (vgl. Schreiben des BayStMI Auftragsvergaben während der COVID19-Pandemie" vom 24.11.2020, Az. B3-1512-30-106)
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren
die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
(bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland