Dilution Refrigerator Cryogen-free Referenznummer der Bekanntmachung: BAdW-WMI-2021-5
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wmi.badw.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wmi.badw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dilution Refrigerator Cryogen-free
Kryogen-freier 3He/4He-Mischkühler zur Erzeugung von tiefen Temperaturen bis unter 10 mK und zur Untersuchung von festkörperbasierten Quantensystemen (Näheres siehe Leistungsbeschreibung)
Walther-Meissner-Institut Walther-Meissner-Str. 8 85748 Garching
Es wird ein kryogen-freier 3He/4He-Mischkühler zur Erzeugung von tiefen Temperaturen bis unter 10 mK beschafft. Der Mischkühler muss die Untersuchung von von festkörperbasierten Quantensystemen erlauben. Hierzu muss der Mischkühler die technischen Spezifikationen besitzen, welche die experimentelle Untersuchung solcher Systeme ermöglichen. Hierzu muss der Mischkühler insbesondere ein genügend großes Probenvolumen zum Unterbringen der Experimente, eine genügend hohe Kühlleistung und eine hinreichend große Zahl von Mikrowellenleitungen besitzen. Die gewünschten technischen Spezifikationen sind in der Leistungsbeschreibung aufgelistet.
Ausschlusskriterien hinsichtlich der technischen Spezifikationen sind hierbei:
- die maximale Stellfläche muss kleiner als 300 cm x 250 cm, die maximale Höhe kleiner als 330 cm sein
- zur Installation des Systems müssen alle Teile des Mischkryostaten durch eine Türöffnung von 2.13m Höhe und 1.6m Breite passen; das Gas-Handlingsystem darf die Dimensionen HxBXT = 200cm x 100cm x 153cm nicht überschreiten.
- die erreichbare Basistemperatur muss <= 10 mK sein
- die maximale Kühlleistung muss >= 400 µW @ 100 mK sein
- das im Bereich der Mischkammerplatte verfügbare Probenvolumen muss >= 290 mm im Durchmesser und >= 320 mm in der Höhe betragen
- das System darf nur eine einzige Vakuumkammer besitzen (keine zusätzlichen inneren Vaku-umdichtungen im Kaltbereich)
- die Lieferzeit darf 8 Monate nicht überschreiten
gemäss Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ8R072
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/