Beschaffung eines Saug- und Hochdruckspül-Kanalreinigungsfahrzeugs für die Stadt Memmingen Referenznummer der Bekanntmachung: 01621/53/3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Saug- und Hochdruckspül-Kanalreinigungsfahrzeugs für die Stadt Memmingen
Die Stadt Memmingen -Städtischer Bauhof- beabsichtigt, für den Betrieb, die Unterhaltung und Reinigung von Kanälen, Sinkkästen, Becken u. ä. ein kombiniertes Saug- und Hochdruckspülfahrzeug (Frischwasserbetrieb) zu beschaffen.
Als Fahrgestell soll ein leistungsstarker LKW (min. 300 KW) als 2-Achsfahrgestell mit Blatt-/Luftfederung, einer Fahrzeuggesamthöhe (einschließlich Hochdruck- und Saugwagenaufbau) von max. 3.600 mm und einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 18.000 kg (technisch 21.000 kg) sowie einem Dieselmotor der neusten Schadstoffklasse (min. EURO 6D) beschafft werden. Der kombinierte Hochdruckspül- und Saugwagenaufbau ohne Wasserrückgewinnung darf ein Gesamtvolumen von max. 8 m³ aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Saug- und Hochdruckspül-Kanalreinigungsfahrzeugs für die Stadt Memmingen
Ort: Altenmünster
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]