Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien an die Liegenschaften des Landkreises Freyung-Grafenau sowie die Kliniken Am Goldenen Steig gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 21-L-29
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freyung-grafenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien an die Liegenschaften des Landkreises Freyung-Grafenau sowie die Kliniken Am Goldenen Steig gGmbH
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien an die Liegenschaften des Landkreises Freyung-Grafenau sowie die Kliniken Am Goldenen Steig gGmbH im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025
Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien an die Liegenschaften des Landkreises Freyung-Grafenau sowie die Kliniken Am Goldenen Steig gGmbH
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien an die Liegenschaften des Landkreises Freyung-Grafenau sowie die Kliniken Am Goldenen Steig gGmbH im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 aufgeteilt in 4 Lose:
Los 1: Lieferung elektrischer Energie für den Landkreis Freyung-Grafenau im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH im Umfang für 4 Jahre von ca. 6.000.000 kwh
Los 2: Lieferung elektrischer Energie für den Landkreis Freyung-Grafenau im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH im Umfang für 4 Jahre von ca. ca. 9.200.000 kwh
Los 3: Lieferung elektrischer Energie für den Landkreis Freyung-Grafenau im Netzgebiet der Stadtwerke Waldkirchen im Umfang für 4 Jahre von ca. ca. 2.600.000 kwh
Los 4: Lieferung elektrischer Energie für den Landkreis Freyung-Grafenau im Netzgebiet der Stadtwerke Waldkirchen im Umfang für 4 Jahre von ca. ca. 1.100.000 kwh
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien an die Liegenschaften des Landkreises Freyung-Grafenau sowie die Kliniken Am Goldenen Steig gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien an die Liegenschaften des Landkreises Freyung-Grafenau sowie die Kliniken Am Goldenen Steig gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien an die Liegenschaften des Landkreises Freyung-Grafenau sowie die Kliniken Am Goldenen Steig gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien an die Liegenschaften des Landkreises Freyung-Grafenau sowie die Kliniken Am Goldenen Steig gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.