Externer Informations-Sicherheitsdienstleister für das weltweite Goethe-Institut Referenznummer der Bekanntmachung: 71/202110
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externer Informations-Sicherheitsdienstleister für das weltweite Goethe-Institut
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem kompetenten und leistungsfähigen Partnerunternehmen für sämtliche Bereiche der Informationssicherheit. Die wesentlichen geforderten Leistungsinhalte umfassen hierbei Strategie, Organisation, generelles IT-Sicherheits-Consulting, Erstellung Sicherheitskonzepte, Risiko-Analysen, Support Security Incident Management, Vertragsprüfungen, technischer Support und Realisierung für Program Management und IT-Security Operations, IT-Sicherheits-Assessments, umsetzungsstarke Auditingerfahrung.
Eine detaillierte Beschreibung der Leistung ist der Anlage T12 Leistungsbeschreibung-Info-Sicherheitsdienstleistung zu entnehmen.
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem kompetenten und leistungsfähigen Partnerunternehmen für sämtliche Bereiche der Informationssicherheit.
Generell sind dabei durch den Auftragnehmer folgende Bereiche abzudecken:
1. Generelles Security Consulting,
Externer Informations-Sicherheitsbeauftragter des Goethe-Instituts
2. Information Security Assessments / Re-Assessments
3. Erstellung Sicherheitskonzepte, Risiko Analysen, Ad-hoc technische Klärungen
4. Support Security Incident Management
5. Technische Prüfungen
6. Projektbegleitung / Projekt-Consulting
7. Vertragsprüfungen und -beratung
8. IT-Sicherheitsschulungen, Awareness, Newsletters
9. Support IT-Security Operations
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung wird anhand der Mindestanforderungen in folgenden Anlagen bewertet:
1. Unternehmensdarstellung (max. 5 Seiten), insbesondere unter Nennung der Gesellschaftsform (falls zutreffend auch Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen), Standort(e), Unternehmensstruktur, Ansprechpartner/innen, Darstellung der Kernkompetenzen/Geschäftsfelder und des Leistungsportfolios.
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
3. Anlage T02_Anschreiben / Teilnahmebedingungen für den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb der Ausschreibung
4. Anlage T03_Basisinformationen zum Unternehmen nebst Unternehmensdarstellung
5. Anlage T04:Bewerbergemeinschaftserklärung
6. Anlage T05_Erklärung Eignungsleihe
7. Anlage T06_Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Straftaten gem. 123 Abs.1 und 3 GWB
8. Anlage T07: Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Straftaten gem. 123 Abs. 4 GWB
9. Anlage T08 Eigenerklärung gem. 124 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 GWB
Die Eignung wird anhand folgender Nachweise bewertet:
-Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich, der mit der gegenständlichen Vergabe vergleichbar ist, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von Nachunternehmern bzw. sonstigen dritten Unternehmen wer-den in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Nachunternehmers bzw. sonstigen dritten Unternehmens gemäß Anlage T04 vorgelegt wird."
Die Eignung wird anhand folgender Nachweise bewertet:
1. Zertifizierung (nicht älter als 3 Jahre) als BSI zertifizierter IT-Sicherheitsdienstleister
2. Verfügbarkeit von Mitarbeitern mit Sicherheitsüberprüfung des BMWi (Ü1 oder höher)
3. Anzahl der MA die eine Sicherheitsüberprüfung der BMWi (Ü1, Ü2 und höher) besitzen
(davon Anzahl MA, die >= Ü2)
4. Referenzen in der Betriebsunterstützung bzw. im Betrieb eines ISMS nach IT-Grundschutz im Bereich der Öffentlichen Verwaltung durch Umsatznachweis in diesem Bereich
5. Erfahrungen mit Tools, die den BSI IT-Grundschutz, oder durch ISO 27000 vorgegebenen Funktionen implementieren (GRC/ISMS Tools, Nachweis von Projektreferenzen in den letzten 3 Jahren in denen entsprechende Tools eingesetzt wurden)
6. Erfahrungen im Multiprojektmanagement (Nachweis von Projekterfahrung in den letzten 3 Jahren)
7. Komplexität der genannten Referenzprojekte internationaler Projekt-Scope"
Die Eignung wird anhand der Mindestanforderungen in folgenden Nachweisen bewertet:
1. Anzahl der MA im IT-Sicherheitsumfeld (Mindestanforderung 4 MA)"
2. Mitarbeiter, die eine Zertifizierung als Auditor nach ISO 27001 vorweisen können (Mindestanforderung 2 MA)
3. Erfahrung im Einsatz von Tools zum technischen Schwachstellen-Scanning (z.B. Tenable)
Nachweis von Projektreferenzen in den letzten 3 Jahren in denen entsprechende Tools eingesetzt wurden)"
(Mindestanforderung 2 Referenzen)"
4. Erfahrungen in der Implementierung einer Methodik zum ISO 27000 basierten IT Risk Management (Nachweis von Projektreferenzen in den letzten 3 Jahren) (Mindestanforderung 2 Referenzen)"
5. Referenzprojekte zur Implementierung von Sicherheitsanforderungen in den letzten 3 Jahren (Mindestanforderung 2 Projekte)"
6. durchschnittliche Umsatzgröße der durchgeführten Referenzprojekte (wie unter 3.10 genannt) (Mindestanforderung 100 TEUR)"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXR0H4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mindestens 15 Kalendertage vergangen sind.
Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland