Schülerbeförderungsleistung für die Grund-und Mittelschule Wörth für den Zeitraum 01.09.2022 bis 31.07.2026 (Schuljahre 2022/2023 bis 2025/2026 in Bayern) Referenznummer der Bekanntmachung: wö 2043/1-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörth
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-hoerlkofen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vg-hoerlkofen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderungsleistung für die Grund-und Mittelschule Wörth für den Zeitraum 01.09.2022 bis 31.07.2026 (Schuljahre 2022/2023 bis 2025/2026 in Bayern)
Schülerbeförderungsleistung für die Grund-und Mittelschule Wörth für den Zeitraum 01.09.2022 bis 31.07.2026 (Schuljahre 2022/2023 bis 2025/2026 in Bayern)
85457 Wörth
Schülerbeförderungsleistung für die Grund-und Mittelschule Wörth für den Zeitraum 01.09.2022 bis 31.07.2026 (Schuljahre 2022/2023 bis 2025/2026 in Bayern)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Der Auftragnehmer hat vor Betriebsaufnahme einen Arbeitsverantwortlichen für die Schülerbeförderung – nebst Vertreter – mit ausreichenden Kompetenzen zu benennen, der in besonderen Situatio-nen kurzfristig und flexibel vor Ort zur Verfügung stehen kann.
• spätestens bei Auftragserhalt Nachweise über Erste-Hilfe-Kurse des Fahrpersonals
• Es sind die folgenden Angaben zu machen:
- Rechtsform des Bieters
- Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde
- Registergericht oder Genehmigungsbehörde
• Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflichtversicherung) gültige Police (Nachweis, dass der Versicherungsschutz besteht)
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Wörth
Rathaus Hörlkofen, ZiNr. 1.04
Erdinger Straße 8 A
85457 Wörth OT Hörlkofen
keine Teilnahme am Eröffnungsverfahren zulässig
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Halbjahr 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren-auftragsverfahren/index.html
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein
Nahprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag
unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB: Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen. Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren-auftragsverfahren/index.html