Liebfrauenhaus Herzogenaurach_Umbau und Erweiterung Grund- und Mittelschule_VgV ELT+FT_LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 392 LFH_VgV ELT+FT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hsp-projekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Liebfrauenhaus Herzogenaurach_Umbau und Erweiterung Grund- und Mittelschule_VgV ELT+FT_LPH 1-9
Liebfrauenhaus Herzogenaurach - Umbau und Erweiterung der privaten Grund- und Mittelschule mit Neubau Hort - Leistungen der TGA-Planung ELT+FT gem. § 55 HOAI (Anlagengruppen 4, 5, 6) – Leistungsphasen 1 - 9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Projekttitel:
Liebfrauenhaus Herzogenaurach
Umbau und Erweiterung der privaten Grund- und Mittelschule mit Neubau Hort
Leistungen der TGA-Planung ELT gem. § 55 HOAI (Anlagengruppen 4, 5, 6) – Leistungsphasen 1 - 9
Die Stiftung SLW Seraphisches Liebeswerk Altötting beabsichtigt für das Liebfrauenhaus Herzogenaurach den Umbau und die Erweiterung der privaten Grund- und Mittelschule mit Neubau eines Hortgebäudes.
Planungsaufgaben sind im Rahmen einer Zielplanung
• der Umbau des EGs des Haus Anton zur Küche als Vorabmaßnahme,
• die Errichtung einer zukunftsorientierten Versorgungsstruktur für die Versorgung der Liegenschaften mit BHKW und Ringtrasse,
• der Abbruch der bestehenden Küche, des Kinderhorts, des Kinderheims Don Bosco und des Internats Haus Elisabeth
• der Umbau und die Erweiterung der bestehenden Grund- und Mittelschule
• sowie der Neubau des Horts
in einzelnen Bauabschnitten, im Rahmen eines vorab detailliert abzustimmenden zielführenden und wirtschaftlichen Bauabwicklungskonzepts unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs und Vermeidung von kostenintensiven Interimsmaßnahmen durch interimistische Nutzung des Bestands. Wichtig ist hierbei die architektonisch und ablauforganisatorisch idealisierte Nutzung von Synergien.
Terminrahmen Küche Haus Anton EG:
o 03/2022 – 06/2022: LPH 1-3
o 08/2022: LPH 3, Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung Küche
o 08/2022: LPH 4 – ggf. Tektur Genehmigungsantrag
o 07/2022 – 02/2023: LPH 5-7 Ausführungsplanung, Vergaben
o 02/2023 – 07/2023: LPH 8 Umbau Haus Anton EG zur Küche
Terminrahmen BHKW / Ringtrasse Erschließung:
o 03/2022 – 06/2022: LPH 1-3
o 08/2022: LPH 4 – Genehmigungsantrag (verfahrensabhängig)
o 08/2022 – 02/2023: LPH 5-7 Ausführungsplanung, Vergaben
o 03/2023 – 08/2023: LPH 8 Bau BHKW + Ringtrasse
Terminrahmen Schulen und Hort
o 03/2022 - 06/2022: LPH 1+2 Grundlagenermittlung + Vorplanung
o 08/2022 – 12/2022: LPH 3 Entwurfsplanung
o 01/2023 - 02/2023: LPH 4 Genehmigungsplanung, Einreichung Bauanträge
o 01/2023 – 12/2025: LPH 5 Ausführungsplanung
o 04/2023 – 09/2023: LPH 6+7 Vergabeverfahren Interims-, Vorab- und Abbruchmaßnahmen
o 10/2023 – 07/2024: BA 1 - LPH 8 Vorab-, Interims- und Abbruchmaßnahmen mit Schadstoffentsorgung, Bauvorbereitende Maßnahmen (noch zu definieren)
o 07/2024 – 05/2025: BA 2 - LPH 8 - Rohbau Hort + Rohbau Schulerweiterung
o 03/2025 – 12/2025: BA 2 – LPH 8 - Innenausbau Hort + Innenausbau Schulerweiterung
o 01/2026: BA 2 - Inbetriebnahme Hort + Schulerweiterung (als Ausweichflächen für Umbau / Sanierung)
o 02/2026 – 02/2028: BA 3 - Umbau / Sanierung Schule in 2 größeren Bauphasen
o 03/2028: BA 3 - Inbetriebnahme Schule
o 08/2028: Kostenfeststellung, Verwendungsnachweis
Mit folgenden Kostenannahmen nach DIN 276 wird für den Projektumfang derzeit gerechnet:
Umbau Küche:
• KG 300: 300.000 € netto (mit Abbruchkosten)
• KG 400: 100.000 € netto (ohne Küchentechnikkosten)
• KG 300-400: 500.000 € netto
Schulen und Hort mit Abbruch:
• KG 200-400: Abbruch: 1.500.000 € netto
• KG 300+400: 17.000.000 € netto
• KG 500: 1.000.000 € netto
• KG 600: 1.000.000 € netto
• KG 200-600: 20.500.000 € netto
Darin enthalten:
BHKW / Erschließung:
• KG 300: 100.000 € netto
• KG 400+500: 900.000 € netto
• KG 300-400: 1.000.000 € netto
Leistungsbeginn: sofort nach Zuschlagserteilung; Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung. Vorgesehen ist die stufenweise (Stufen jeweils LPH 1+2, LPH 3+4, LPH 5-7, LPH 8+9) und abschnittsweise Beauftragung der Leistungen.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden.
Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: KW 05/2022;
Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 48/2021 bekannt gegeben.
Falls aufgrund des aktuellen Covid19-Umstands zu diesem Datum Einschränkungen bestehen, wird ggf. alternativ das Verhandlungsgespräch mittels Videokonferenz oder dergleichen durchgeführt. Hierüber wird rechtzeitig informiert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Covid-19-Umstands. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1-3, Abs. 4 Satz 1, § 124 GWB nicht vorliegen.
— Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter ≥8 = 2 Pkt.; <8 und ≥5 = 1 Pkt.; <5 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in € netto): ≥0,7 Mio. EUR = 2 Pkt.; <0,7 Mio. EUR und ≥0,4 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,4 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestkriterium: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden mind. 2,5 Mio. EUR, für sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird.
— Berufsjahre Projektleitung Planung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Berufsjahre stellv. Projektleitung: ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Berufsjahre Projektleitung Objektüberwachung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden.
Gewertet zu 8.1 der Bewertungskriterien wird die Referenz, welche die Mindestanforderungen gem. Wertungsschema erfüllt und die höchste Punktzahl gemäß der unter 8.1 genannten Kriterien erreicht.
Gewertet zu 8.2 wird die Referenz, welche die Mindestanforderung und die unter 8.2 genannten Kriterien erfüllt.
Wertungsparameter Referenzprojekt:
— Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): BGF ≥3.000 m2 = 2 Pkt.; <3.000 m2 und ≥2.500 m2 = 1 Pkt.; <2.500 m2 = 0 Pkt. (Gewichtung x 3),
— Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen: Kostenfeststellung KGR 400 netto (Anl.Gr. 4-6) ≥1,7 Mio. EUR = 3 Pkt., <1,7 Mio. EUR und ≥1,5 Mio. EUR = 2 Pkt.; <1,5 Mio. EUR und ≥1,0 Mio. EUR = 1 Pkt.; <1,0 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
Zusatzpunkte:
— Eines der wertbaren Referenzprojekte umfasst die Bearbeitung innovativer, erneuerbarer Energieerzeugungssysteme. = 1 Pkt. (Gewichtung x 6).
Mindestanforderungen Referenzen:
— Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 zwischen 2012 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags,
— Leistungsinhalt: Öffentlich zugängliches Gebäude und Sonderbau nach Landesbauordnung,
— Durchgehende Referenzen zu mind. Leistungsphasen 2-8 (TGA-Planung ELT+FT) sind beauftragt nachzuweisen,
— Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen.
Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in (oder adäquat) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt.
Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren.
Gewertet wird diejenige Referenz aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllt und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreicht. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt.
Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung der Bewerbung.
Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.