Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (hier: Feuerlöschanlagen) und 8, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: KMRS-S 73700-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (hier: Feuerlöschanlagen) und 8, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Brandschutztechnische Ertüchtigung mit Sanierung von Teilbereichen der Karl-Meichelbeck-Realschule.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (hier: Feuerlöschanlagen) und 8, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Beauftragungsstufen, Leistungsphasen oder Bauabschnitten besteht nicht.
Karl-Meichelbeck-Realschule
Düwellstraße 22
85354 Freising
Der Landkreis Freising beabsichtigt die brandschutztechnische Ertüchtigung der Karl-Meichelbeck-Realschule in Freising.
Im Zuge der Brandschutzsanierung sollen auch Teilbereiche der Schule saniert bzw. instandgesetzt werden. Die Maßnahme beinhaltet folgende Gebäudeteile, wie Schulgebäude (Bauteil 1, 2, 3), Zweifach-Sporthalle mit Umkleiden (Bauteil 4), Tiefgarage, Teilbereiche wie Schulküche, Naturwissenschaftliche Fachklassen (Chemie u. Physik), Sanitärräume, etc.
Die erforderlichen Brandschutztechnischen Ertüchtigungen und Sanierungen in Teilbereichen wurden von Sachverständigen vorbewertet. Die Maßnahme ist in 5 Bauabschnitte, verteilt auf die Jahre 2021-2024, aufgeteilt und wird kostentechnisch durch 5 Blöcke erfasst:
1) Schulgebäude Sanierung
2) Schulgebäude Umbau (Fachräume, Lehrerzimmer, WC-Anlagen, etc.)
3) Sporthalle Generalsanierung
4) Tiefgarage Sanierung
5) Anforderung aus dem Medienkonzept - Sanierung
Für die Maßnahme sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 (= Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), 2 (= Wärmeversorgungsanlagen), 3 (= lufttechnische Anlagen), 7 (= nutzungsspezifische, hier: Feuerlöschanlagen) und 8 (= Gebäudeautomation) gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufen- und (teilweise) bauabschnittsweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die besondere Leistung „Einarbeitung, ggf. Überarbeitung und Übernahme der vorhandenen Planung“ sowie die Leistungsphasen 5-7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß § 53 HOAI über alle Bauabschnitte beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufe werden jeweils die Leistungsphasen 8 + 9 je Bauabschnitt abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Alle in den Vertragsunterlagen (HAVKOM-Muster) dargestellten Bezugnahmen auf DIN 276-1:2008-12 im Zusammenhang mit den definierten Leistungspflichten ist als Bezugnahme auf die aktuell gültige DIN 276:2018-12 zu lesen. Auch für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist – abweichend von § 4 Abs. 1 HOAI – DIN 276:2018-12 anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beauftragung jeweils die Vorschriften und Normen in der jeweils aktuellen Fassung gelten.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI für den 1. Bauabschnitt,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI für den 2. Bauabschnitt,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI für den 3. Bauabschnitt,
— Beauftragungsstufe 5: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI für den 4. Bauabschnitt,
— Beauftragungsstufe 6: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI für den 5. Bauabschnitt,
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Abensberg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr.
2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland