Verhandlungsverfahen „Gestaltung U-Bahnhofs Martinsried“ für Architekten und Lichtplaner SII
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baustein.com
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahen „Gestaltung U-Bahnhofs Martinsried“ für Architekten und Lichtplaner SII
Nach Beendigung des Realisierungswettbewerbes zur Gestaltung des neuen U-Bahnhofs Martinsried am 05.05.2021 wurde mit den 3 Preisträgern ein Verhandlunsgverfahren nach VgV durchgeführt. Ziel des Verfahrens war, einen Preisträger/-in (Architekten/-innen + Lichtplaner/-innen) mit den Planungsleistungen nach §34 HOAI (Objektplanung Gebädue / Innenräume) und §55 HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung-Lichtplanung) zu beauftragen.
82152 Planegg
Planungsleistungen nach §34 HOAI (Objektplanung Gebädue / Innenräume) und §55 HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung-Lichtplanung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Gemäß §160 GWB
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de