Errichtung der befestigten Flächen für die Kabel Zwischenlager
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=183823
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung der befestigten Flächen für die Kabel Zwischenlager
SuedLink (Vorhaben 3 und 4 gem. Bundesbedarfsplan als Teil des BBPlG): Neuerrichtung eines Hochspannungsgleichstromübertragungssystems (HVDC-Übertragungssystem) mit einer Übertragungskapazität von 2 x 2 GW.
Allgemeine Hinweise zum Projekt SuedLink
Das Projekt SuedLink wird in Kooperation von TenneT TSO GmbH und TransnetBW realisiert. Ziel ist es, zwei zentrale Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme (HGÜ-System) zwischen Nord- und Süddeutschland zu errichten. Das Projekt besteht dabei aus zwei Vorhaben, welche im späteren Anlagenbetrieb voneinander unabhängig betrieben werden. Die Vorhaben 3 und 4 sind gesetzlich verankert im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Beide Vorhaben sollen in VSC-Technik realisiert werden.
Zwischenlager Zeven
Errichtung des Kabel Zwischenlagers Zeven
Bewertung / Auswertung gemäß beigefügten Eignungskriterien
Zwischenlager Hildesheim
Errichtung des Kabel Zwischenlagers Hildesheim
Zwischenlager Wedemark-Berkhof
Errichtung des Kabel Zwischenlagers Wedemark-Berkhof
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs
oder Handelsregister
• Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
• Auszug zur Eintragung in einem amtlichen Handels- oder Berufsregister (vgl. Anlage A03)
• Darstellung der Unternehmensorganisation (vgl. Anlage A03)
• Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen (vgl. Anlage A06)
• Eigenerklärung, dass die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn bzw. tariflichen Vergütungsregeln eingehalten werden,
soweit anwendbar
• Briefkopf mit Informationen zu Bankdaten, Umsatzsteuer-ID, Anschrift, u.a.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
• Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
• Erklärung über den projektspezifischen Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit folgenden
Mindestanforderungen (vgl. Anlage A04):
o 20 Mio.€ Jahresumsatz bei Bewerbung auf ein1 Los
o 40 Mio.€ Jahresumsatz bei Bewerbung auf zwei Lose
o 60 Mio.€ Jahresumsatz bei Bewerbung auf drei Lose
• Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder Zusicherung der Versicherung (vgl. Anlage A04)
• Geschäftsberichte, ersatzweise Bilanzen (zu begründen), äußerst ersatzweise eine Gewinn- und Verlustrechnung (zu
begründen) der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre
• Erklärung über die Betriebszugehörigkeit des in Anlage A05 unter Ziffer 1.1 geforderten Personals (Ingenieur für Tiefbau -
1 P. je Los – 5 Jahre Berufserfahrung, Poliere – 3 P. je Los – 5 Jahre Berufserfahrung, Baumaschinenführer – 10 P. je Los)
(vgl. Anlage A05)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
• Angabe von mindestens 3 Referenzprojekten der letzten 5 Jahre , die nach Art und Schwierigkeit mit den in der
Leistungsbeschreibung beschriebenen Merkmalen der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit einem
Mindestauftragswert zw. 5 – 10 Mio. €. (Flächenbefestigungen im Industrie- oder Straßenbau; Herstellung von
Entwässerungssystemen für Außenlager und Straßenbau) (vgl. Anlage A05)
• Erklärung zur Kapazität/Anzahl der Arbeitskräfte sowie deren Qualifikationen
• (Bei Bietergemeinschaften sind die Kapazitäten nach einzelnen Unternehmen aufzugliedern) (vgl. Anlage A05)
• Erklärung über die Betriebszugehörigkeit des in Anlage A06 geforderten Personals (vgl. Anlage A05)
• Erklärung zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung mit folgenden Mindestanforderungen: (vgl. Anlage A05)
o Straßenfertiger zum Einbau von Betonoberflächen min. 1 Stk. je angebotenem Los.
o Schubraupe zum Lösen, Transportieren oder Einbau von Erdreich min. 2 Stk. je angebotenem Los
o Bagger zum Lösen und Bewegen von Boden und Fels min. 2 Stk. je angebotenem Los
o Zementfräse zum Herauslösen von Material min. 1 Stk. je angebotenem Los
o Telestapler min. 1 Stk. je angebotene Los.
o Vibrationswalze zum Verdichten des Bodens min. 1 Stk. je angebotenem Los
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers (AG) in den Vergabeunterlagen soll eine
Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. In diesem Zusammenhang behält sich der AG vor, die
Bewerber dahingehend zu prüfen, ob diese ein berechtigtes Interesse an der Auftragsausführung darlegen
können.
Das Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt der Aufhebung. Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen
einer Aufhebung sind unter Ziff. 7 des Verfahrensleitfadens dargelegt. Die Aufhebungsgründe nach §
57SektVO bestehen neben diesen Aufhebungsvorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Die Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften
mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag
ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2
GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
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