Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 258
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mvv-muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 258
Landkreis München
Der Landkreis München als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund
GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien der Landeshauptstadt München,
die Vergabe der folgenden Leistung im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV (europaweite
Ausschreibung).
Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie
— 258: München, Lochham, Starnberger Str. - Lochham (S) - Gräfelfing, Rathaus - Planegg (S) - Gräfelfing (S)
Die Betriebsaufnahme ist für den 10. Dezember 2023 vorgesehen.
Die Laufzeit des Vertrages der MVV-Regionalbuslinie 258 beträgt ca. 5 Jahre und endet mit dem 09. Dezember
2028. Bei Vorliegen der entsprechenden Beschlüsse besteht eine Option auf Vertragsverlängerung um maximal weitere 2 Jahre.
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der
Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007
wird verwiesen.
Menge und Wert der Dienstleistung:
— ca. 365 238 Nwkm/a,
— 5 Kleinbusse auf Transporterbasis (ca. 7,5m) neu,
— ca. 29 Haltestellen.
Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüber hinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages
finden Sie unter
https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html
Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 5.000.000 bis [Betrag gelöscht] EUR.
Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag
verwiesen.
https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG);Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).