DLR Oberpfaffenhofen - Geb. 145 - Neubau Galileo Kompetenzzentrum - Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weßling
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82234
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av163655
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av163655
Abschnitt II: Gegenstand
DLR Oberpfaffenhofen - Geb. 145 - Neubau Galileo Kompetenzzentrum - Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Das DLR plant am Standort Oberpfaffenhofen den Neubau des Galileo Kompetenzzentrums.
Das Nutzungsangebot soll ähnlich den vorhandenen Institutsbauten am Standort aufgebaut werden und aus einem Büro-Arbeitsplatzangebot für ca. 190 Personen und Laborräumen mit spezifischer technischer Ausstattung, insbesondere hinsichtlich raumklimatischer Verhältnisse (Reinraumanforderungen, stabile Temperatur, Luftfeuchtigkeit) und Sicherheitsanforderungen bestehen. Zudem ist ein öffentlichen Bereich als kommunikativer Ort für die Präsentation und Diskussion der Forschungsergebnisse geplant.
Die Kosten (KG 200-600, DIN 276) des Projektes werden (Stand: 2020) auf 31,6 Mio. € netto geschätzt.
Die Meilensteine des Projekts sehen vor:
— Leistungsbeginn: 01.03.2022;
— Fertigstellung: 15.12.2025.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß §§ 49 ff. HOAI.
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
Standort Oberpfaffenhofen
Münchener Straße 20
82234 Weßling
Das DLR plant am Standort Oberpfaffenhofen den Neubau des Galileo Kompetenzzentrums (= Geb. 145).
Ziel des Galileo Kompetenzzentrums ist es, die Entwicklung neuer Konzepte und Technologien für aktuelle und zukünftige Generationen von Satellitennavigationssystemen im Rahmen von Kooperationen aktiv mitzugestalten, um Europas Bürgern, Institutionen und Industrie das bestmögliche Satellitennavigationssystem zur Verfügung zu stellen.
Im Fokus des Galileo Kompetenzzentrums stehen vor allem Quantentechnologien, die einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der Satellitennavigation leisten können und die auch ganz allgemein als ein zentrales Ziel der Technologieentwicklung in Bayern in Oberpfaffenhafen verstärkt erforscht werden sollen. Im Rahmen seiner Aktivitäten wird das Kompetenzzentrum Konzepte, Systeme und Subsysteme identifizieren und entwickeln, um die Zuverlässigkeit und Leistung von Systemen der Gegenwart und der nächsten Generationen zu verbessern.
Das Nutzungsangebot soll ähnlich den vorhandenen Institutsbauten am Standort aufgebaut werden und aus einem Büro-Arbeitsplatzangebot für ca. 190 Personen und Laborräumen mit spezifischer technischer Ausstattung, insbesondere hinsichtlich raumklimatischer Verhältnisse (Reinraumanforderungen, stabile Temperatur, Luftfeuchtigkeit) und Sicherheitsanforderungen bestehen. Mit dem sogenannten Öffentlichen Bereich ist ein kommunikativer Ort im Kompetenzzentrum für die Präsentation und Diskussion der Forschungsergebnisse angelegt, in der Regel für wissenschaftlich-technische Fachkreise sowie Fachkunden, aber auch im Rahmen der DLR-Öffentlichkeitsarbeit für Schulen und interessierte Kreise.
Für den Raumbedarf wurde eine Nutzfläche (NUF 1-7 nach DIN 277) von 6.218 m² ermittelt.
Davon abgeleitet werden kann eine Brutto-Geschossfläche von ca. 10.350 m².
Die Kosten (KG 200-600, DIN 276) des Projektes werden (Stand: 2020) auf 31,6 Mio. € netto geschätzt.
Die Meilensteine des Projekts sehen vor:
— Leistungsbeginn: 01.03.2022;
— Fertigstellung: 15.12.2025.
Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind die Machbarkeitsstudie sowie den sonstigen Informationsunterlagen, die den Ausschreibungsunterlagen als "Vergabeunterlage G - Plan- und
Informationsunterlagen" beigefügt sind, zu entnehmen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Tragwerksplanung, Leistungsphasen 2-6 gemäß §§ 51 ff. HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1a die Leistungsphasen 2 und 3 (Vorplanung und Entwurfsplanung) gemäß § 51 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 6 werden in der weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (5 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (4 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (3 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (2 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (1 Punkt);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (0 Punkte).
2. Angabe der durchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— ≥ 10 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (5 Punkte);
— < 10 Gesamtmitarbeiter und ≥ 8 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (4 Punkte);
— < 8 Gesamtmitarbeiter und ≥ 6 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (3 Punkte);
— < 6 Gesamtmitarbeiter und ≥ 4 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (2 Punkte);
— < 4 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (1 Punkt);
— < 2 Gesamtmitarbiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (0 Punkte).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %
Referenzprojekte die vor dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzen jeweils erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Neubau einer Hochbaumaßnahme (max. 6 Punkte);
— Das Referenzprojekt wurde unter Anwendung der BIM-Methode abgewickelt. Unter BIM-Methode wird in diesem Zusammenhang der fachdisziplinübergreifende Austausch von 3D-Modellen im herstellerneutralen IFC-Format (Open BIM) zwischen mind. 3 verschiedenen Fachdisziplinen verstanden (max. 6 Punkte);
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 300+400) ≥ 25 Mio. € netto) (max. 6 Punkte);
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-6 (gem. § 51 HOAI) erbracht (max. 6 Punkte);
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 6 Punkte).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Mindestanforderung: Mindestens eines der 3 anzugebenden Referenzprojekte wurde unter Anwendung der BIM-Methode abgewickelt. Unter BIM-Methode wird in diesem Zusammenhang der fachdisziplinübergreifende Austausch von 3D-Modellen im herstellerneutralen IFC-Format (Open BIM) zwischen mind. 3 verschiedenen Fachdisziplinen verstanden. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, d. h. wurde keines der 3 anzugebenden Referenzprojekte unter Anwendung der BIM-Methode abgewickelt, wird der Teilnahmeantrag nicht bewertet. Er scheidet somit vom weiteren Vergabeverfahren aus.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C — Kriterienkatalog" zu entnehmen
— Beauftragungsstufe 1b: Leistungsphase 4 gemäß § 51 HOAI;
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 5 gemäß § 51 HOAI;
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 6 gemäß § 51 HOAI;
— Besondere Leistungen gemäß bzw. in Anlehnung an Anlage 14 HOAI sowie gem. Anlage zu §6 Spezifische Leistungspflichten.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zuftreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
1. Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (KG 300+400, DIN 276, netto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2. Mindestanforderung an die Referenzprojekte, die unter Ziffer II.2.9) der Bekanntmachung gefordert werden: Mindestens eines der 3 gemäß Ziffer II.2.9) dieser Bekanntmachung anzugebenden Referenzprojekte wurde unter Anwendung der BIM-Methode abgewickelt. Unter BIM-Methode wird in diesem Zusammenhang der fachdisziplinübergreifende Austausch von 3D-Modellen im herstellerneutralen IFC-Format (Open BIM) zwischen mind. 3 verschiedenen Fachdisziplinen verstanden. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, d. h. wurde keines der 3 anzugebenden Referenzprojekte unter Anwendung der BIM-Methode abgewickelt, wird der Teilnahmeantrag nicht bewertet. Er scheidet somit vom weiteren Vergabeverfahren aus.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
1. Die ausgeschriebenen Leistungen sollen mit der BIM-Methode erbracht werden. Siehe BIM-Richtlinie (AIA) des AG.
2. Für die Ausführung des Auftrags wird durch den Auftragnehmer die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (DLR-NDA) gefordert.
3. Die Leistungen werden unter Beachtung von VS-Anforderungen zu erbringen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die
Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber vorbehält, den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewälten Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, vor Versand der finalen Angebotsunterlagen die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (DLR-NDA) abzuverlangen.
Ergänzend zu Ziffer VI.2) dieser Bekanntmachung wird darauf hingewisen, dass die elektronische Rechnungsstellung nicht nur akzeptiert, sondern vielmehr verpflichtend gefordert wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).