Aufbau eines gigabitfähigen Glasfasernetzes in Karlstadt und Eußenheim. Referenznummer der Bekanntmachung: n.def
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlstadt
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97753
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gigabitbayern.de/karlstadt
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines gigabitfähigen Glasfasernetzes in Karlstadt und Eußenheim.
Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) Karlstadt/Eußenheim - Auswahlverfahren im rahmen der Bay. Gigabitrichtlinie zum AUfbau und Betrieb eines geförderten Glasfasernetzes.
Eußenheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In Eußenheim soll im Rahmen des Auswahlverfahrens ein Netzbetreiber für den Anschluss von 851 Adressen an ein ultraschnelles NGA-Netz gefunden werden.
Davon sind 711 Adressen privat: geforderte Bandbreite = mind 200 Mbit/s symmetrisch.
Davon sind 140 Adressen gewerblich: geforderte Bandbreite = mind 1 Gbit/s symmetrisch.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke(40)
- Kriterium: Technisches Konzept(30)
- Kriterium: Anbietervielfalt(15)
- Kriterium: Endkundenpreise(10)
- Kriterium: Inbetriebnahme(5)
Karlstadt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In Karlstadt soll im Rahmen des Auswahlverfahrens ein Netzbetreiber für den Anschluss von 608 Adressen an ein ultraschnelles NGA-Netz gefunden werden.
Davon sind 537 Adressen privat: geforderte Bandbreite = mind 200 Mbit/s symmetrisch.
Davon sind 71 Adressen gewerblich: geforderte Bandbreite = mind 1 Gbit/s symmetrisch.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke(40)
- Kriterium: Technisches Konzept(30)
- Kriterium: Anbietervielfalt(15)
- Kriterium: Endkundenpreise(10)
- Kriterium: Inbetriebnahme(5)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Nachweise gemäß Bekanntmachung Kap. 6
Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 TKG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.