Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über das Linienbündel "Stauden 01" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs.2 PBefG
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.avv-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über das Linienbündel "Stauden 01" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs.2 PBefG
Landkreis Augsburg
Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Der Landkreis Augsburg beabsichtigt als zuständiger Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr.3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Stauden 01" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 706,707 und als On-Demand-Verkehr AktiVVo Schwabmünchen, AktiVVo Langerringen) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Absatz 2 PBefG mit Wirkung zum 12.09.2023 bis zum 11.12.2032 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.
1. Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen:
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja;
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden
2. Menge der Dienstleistung
Die Verträge des freigestellten Schülerverkehrs im südlichen Landkreises Augsburg laufen zum 31.07.2023 teilweise aus. In einem Vorlaufbetrieb sind zum Schuljahresbeginn 2023 vom 12.09.2023 bis 09.12.2023 daher die Schülerverkehre zu betreiben, welche ab 10.12.2023 in den Linienverkehr integriert werden.
Die Betriebsaufnahme des Linienbündels „Stauden 01“ erfolgt daher in 2 Stufen:
a. Vorlaufbetrieb Linienbündel „Stauden 01“ vom 12.09.2023 bis 09.12.2023:
ca. 21.645,921Nwkm (57 Betriebstage); Einsatzstunden für On-Demand-Verkehr AktiVVo Schwabmünchen und Langerringen: ca. 798 Einsatzstunden (57 Betriebstage)
b. Vollbetrieb Linienbündel „Stauden 01“ ab 10.12.2023
ca. 483.920,102 Nwkm (Musterfahrplanjahr); Einsatzstunden für On-Demand-Verkehr AktiVVo Schwabmünchen und Langerringen: ca. 12.756 Einsatzstunden (Musterfahrplanjahr)
Ein Musterfahrplanjahr besteht aus 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tagen nur an Schultagen;; 51 Samstagen und 64 Sonn-und Feiertagen
Des Weiteren wird auf den Liniensteckbrief Linienbündel "Stauden 01" verwiesen.
Hinweis:
Gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1, § 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Angaben:
1) Information über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Linienverkehren im Sinne des PBefG, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
2) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Die Bieter/Mitglied Bietergemeinschaften müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben;
3) Teilnahmebedingungen:
3.1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
3.2) Technische Anforderungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägigen Rechts-/Verwaltungsvorschriften: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
3.3) Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Die ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Absatz 3 PBefG wird durch den Liniensteckbrief für das Linienbündel "Stauden 01" nebst Anlage 1 (Musterfahrpläne) und Anlage 2 (Qualitätsstandards) definiert: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/ .Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen sowie den Qualitäts- und Umweltstandards (siehe Anlage 2 zum Liniensteckbrief Linienbündel "Stauden 01") entsprechen: siehe https://www.avv-augsburg.de/der-avv/ausschreibungen/
II. Verfahren
1) Zuschlagskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind
2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
3) Sprache, in der Angebote verfasst werden können: Deutsch
III) Weitere Angaben:
1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Deutschland; E-mail: [gelöscht]; Telefon: [gelöscht]; Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/; Fax: +498921762847.
2) Einleitung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI. 3 (Zusätzliche Angaben) III.1 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).