Neubau Haus der Kinder Stammham
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stammham
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stammham.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Haus der Kinder Stammham
Schlosserarbeiten
Wittelsbacher Str. 7, 85134 Stammham
Schlosserarbeiten für den Neubau Haus der Kinder Stammham:
- Baustelleneinrichtung
- Montage- und Werkstatt-Zeichnungen
- Schlosserarbeiten zu Gitterrosten
- Treppengeländer-Konstruktionen
- Dachausstieg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlosserabeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterneurkichen
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 84579
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der
Vergabestelle eingereicht werden. Nur so ist eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich.
Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeunterlagen frei zugänglich zur Verfügung. Bitte denken Sie jedoch daran, dass sowohl
Änderungen an den Unterlagen als auch Antworten auf Bieterfragen bis kurz vor dem Abgabezeitpunkt möglich sind und damit eventuell Einfluss auf
Ihre Kalkulation haben können.
Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung regelmäßig auf Änderungen prüfen. Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, können Sie dies bis
zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote zurückziehen und gegebenenfalls durch ein neues Angebot ersetzen.
Es wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform „https://www.staatsanzeiger-eservices.de/“ zu registrieren.
So werden Sie über Änderungen zu Bieterfragen informiert und können Ihr Angebot digital in Textform oder digital signiert abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder
E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.
4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stammham
Postleitzahl: 85134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]