Stromlieferung Stadt Sulzbach-Rosenberg für städtische Liegenschaften, Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg und Bürgerspitalstiftung Sulzbach-Rosenberg
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzbach-Rosenberg
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.suro.city
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung Stadt Sulzbach-Rosenberg für städtische Liegenschaften, Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg und Bürgerspitalstiftung Sulzbach-Rosenberg
Stromlieferung Stadt Sulzbach-Rosenberg für städtische Liegenschaften, Bürgerspitalstiftung Sulzbach-Rosenberg und Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg in 3 Lose
Stromlieferung Stadt Sulzbach-Rosenberg für städtische Liegenschaften
Los1:
a) Mittelspannungsanlagen mit Leistungsmessung, jährlich ca. 1,074 Mio. kWh,
b) Niederspannungsabnahmestellen mit und ohne Leistungsmessung, jährlich ca. 16.900 kWh,
c) Kleinanlagen, jährlich ca. 985.000 kWh,
d) Elektrische Heizanlagen, jährlich ca. 6.100 kWh,
e) Straßenbeleuchtung, jährlich ca. 361.500 kWh
siehe Ausschreibungsunterlagen
Stromlieferung Stadtwerke Sulzbach-Rosenberg
Sulzbach-Rosenberg
Los2:
a) Mittelspannungsanlagen mit Leistungsmessung, jährlich ca. 212.100 kWh,
b) Niederspannungsabnahmestellen mit und ohne Leistungsmessung, jährlich ca. 372.000 kWh,
c) Kleinanlagen, jährlich ca. 60.100 kWh
siehe Ausschreibungsunterlagen
Stromlieferung Bürgerspitalstiftung Sulzbach-Rosenberg
Sulzbach-Rosenberg
Los3:
Kleinanlagen, jährlich ca. 15.500 kWh
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=230694
Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung entsprechend den
Anforderungen von § 5 EnWG. Der Nachweis gilt durch Vorlage der Anzeige gem. § 5 EnWG als erbracht. Auf besondere Anforderung sind
vorzulegen: Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letzten 3 Jahre. Vorlage von Bilanzen und
Bilanzauszügen des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist. Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Stromlieferungen der letzten 3
Geschäftsjahre.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=230694
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch
den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information
per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle)
zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammeranstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15
Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4GWB).