Neubau Mehrgenerationenhaus mit Tiefgarage in Pfaffenhofen a.d. Glonn, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen a.d. Glonn
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85235
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfaffenhofen-glonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mehrgenerationenhaus mit Tiefgarage in Pfaffenhofen a.d. Glonn, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Die Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn plant den Neubau eines Mehrgenerationenhauses/flexibler Wohnformen mit Tiefgarage. Die Baukosten (KG 300 + 400) belaufen sich auf ca. 3,1 Mio. EUR brutto. Die BGF des Bauvorhabens beträgt ca. 2 350 m2.
Egenburg
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
— in LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung (3.Gliederungsebene),
— in LPH 2: Erstellen des Raumbuches,
— in LPH 2: Mitwirken bei der Fördermittelbeschaffung,
— in LPH 3-5: Fortschreiben des Raumbuches, ab LPH 5 in detaillierter Form,
— in LPH 3-5: Aufstellen und Fortschreiben eines Vergabeterminplans als vorgezogene Leistung der LPH 6,
— in LPH 6: Zusammenstellen der Vergabeunterlagen, Koordination dieser auch für die KG 400,
— in LPH 6: Einstellen der versandfertigen Ausschreibungen in eine elektronische Vergabeplattform,
— in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
— über alle LPHs: Übergeordnete Kostenkontrolle der KG 100-700 auf Grundlage der Zuarbeit der weiteren fachlich Beteiligten,
— über alle LPHs: Mitwirken bei der Erstellung der Sitzungs- und Entscheidungsunterlagen für das beschließende Gremium,
— über alle LPHs: Vorlage von Deckungsbestätigungen bei Aufträgen und Nachträgen zur Freigabe bei der Projektleitung,
— über alle LPHs: Unterschriftsreifes Vorbereiten von Aufträgen und Nachträgen auf Grundlage der Formulare des Auftraggebers zur Freigabe bei der Projektleitung,
— über alle LPHs: Abstimmung mit Fördergebern/Nutzern/Träger inklusive der Protokollierung,
— und ggf. weitere.
Projektbeschreibung:
Die Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn plant im Innovationspark Egenburg den Neubau eines Gebäude mit dem Arbeitstitel „Mehrflex“ mit den bislang festgelegten Nutzungen:
— ca. 300 m2 Büroflächen im EG oder OG,
— Mehrgenerationenhaus/flexible Wohnformen über den Büroflächen,
— Eigentumswohnungen zur Deckung des Bedarfs zum Verkauf im Südflügel,
— Tiefgarage nach Stellplatzbedarf für dei entsprechenden Nutzungen,
— Toilette für Park-und Rideplatz,
— ca. 40 m2 Gemeinschaftsraum.
Eine Anpassung oder Umstruktrierung der Nutzungseinheiten seitens der Gemeinde ist im weiteren Verfahrens-/Projektablauf durchaus möglich.
Zeitschiene:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang September 2021 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Anfang Oktober 2021 vorgesehen. Die Fertigstellung soll zum 1.10.2024 erfolgen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 33 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 33 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 33 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 8, gem. § 33 f HOAI 2021
Stufe 5: LPH 9, gem. § 33 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Bei Bedarf wird der Auftraggeber Referenzgeber kontaktieren und Referenzprojekte besichtigen.
Der im Verhandlungsverfahren benannte Projektleiter darf auch als Objektüberwacher benannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schwäbisch Gmünd
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland