Kanalemulator für das DTEC.BW Forschungsprojekt SeRANIS Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT326/DTEC_HW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 811 272 995
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalemulator für das DTEC.BW Forschungsprojekt SeRANIS
In SeRANIS werden drei komplexe und aufeinander abgestimmte Laborumgebungen für die Forschung an zukunftsweisenden Kommunikationsnetzen und -technologien zwischen Weltraum und Boden errichtet. Die UniBw M beabsichtigt mit SeRANIS, mit Hilfe der drei zu errichtenden Forschungslabore den militärischen Nutzen und die technologische Reife von Schlüsseltechnologien der Digitalisierung zu untersuchen und zu demonstrieren. Die drei Labore "Netzwerke und Technologieelemente", "Experimentalnutzlast" sowie
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"Experimentelle Satellitentechnik" will die UniBw M so aufbauen und ausstatten, dass sie Fragestellungen zum Nutzen und zur technologischen Reife der Schlüsseltechnologien beantworten kann.
Zu den Schlüsseltechnologien gehören unter anderem mobile terrestrische 5G / 6G Netzwerke einschließlich der Anbindung an Satellitennetzwerke, für die die UniBw beabsichtigt, den auftragsgegenständlichen Kanalemulator zu beschaffen.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
In SeRANIS werden drei komplexe und aufeinander abgestimmte Laborumgebungen für die Forschung an zukunftsweisenden Kommunikationsnetzen und -technologien zwischen Weltraum und Boden errichtet. Die Unißw M beabsichtigt mit SeRANIS, mit Hilfe der drei zu errichtenden Forschungslabore den militärischen Nutzen und die technologische Reife von Schlüsseltechnologien der Digitalisierung zu untersuchen und zu demonstrieren.
Zu den Schlüsseltechnologien und den damit verbundenen Themen gehören unter anderem:
• Mobile terrestrische 5G / 6G Netzwerke einschließlich der Anbindung an Satel-litennetzwerke
• Laserkommunikationsnetzwerke, optische Netzwerke Space-to-Ground und Ground-to-Space
• Internet-cf-Things Anwendungen und Technologien
• Experimentelle Nutzlasttechnologien, Laserkommunikation, digitale Signalver-arbeitung im Orbit
• Modeme Strukturen der Satellitentechnik
• Resilienz von Satellitensystemen
• Elektrische Antriebssysteme, moderne Satellitenbetriebsverfahren
Für die mobilen terrestrischen 5 G / 6 G Netzwerke einschließlich der Anbindung an Satellitennetzwerke beabsichtigt die UniBw, einen Kanalemulator mit folgenden Spezifikationen zu beschaffen:
1. Der Emulator soll zwei transparente und voneinander unabhängig konfigurierbare Satellitennutzlasten emulieren können.
2. Der Emulator soll fünf Uplinkkanäle und fünf Downlinkkanäle emulieren können. Alle Kanäle müssen unabhängig voneinander konfiguriert werden können.
3. Jeder Kanal, bestehend aus Uplink und Downlink Simulationseinheit, soll alternativ auch individuell und ohne Payload Simulationseinheit betrieben werden können.
4. Das System soll darüber hinaus hinsichtlich der Anzahl der möglichen Uplink- und downlink-Verbindungen an eine Payload Simulationseinheit skalierbar sein.
5. Bis zu zwölf indivuell konfigurierbare Uplink Simulationseinheiten sollen an eine gemeinsame Payload Simulationseinheit angebunden werden können.
6. An eine Payload Simulatiosneinheit sollen bis zu zwölf individuell konfigurierbare Downlink Simulationseinheiten angebunden werden können.
7. Up- und Downlinkkanäle sowie Satellitennutzlasten sollen flexibel verschaltet werden können, so dass unterschiedliche Netzwerktopologien emuliert werden können.
8. Es müssen Sternnetzwerke (1 Hub-Modem kommuniziert mit mehreren Remote-Modems), einfache Punkt zu-Punkt Netze (1 Modem kommuniziert mit einem zweiten Modem) und vermaschte Netze (drei oder mehr Modems kommunizieren direkt miteinander) emuliert werden können.
9. Der Emulator soll über eine Werbeoberfläche konfiguriert und bedient werden können.
10. Der Emulator soll über SNMP und SCPI fernkonfiguriert werden können.
11. Der Emulator soll Satellitenfunktverbindungen zu geostationären Satelliten, Satelliten im Low Earth Orbit (LEO) sowie im Medium Earth Orbit (MEO) emulieren können.
12. Der Satellitenfunkkanal soll mindestens die folgenden Kanaleffekte mit den spezifizierten technischen Anforderungen emulieren können:
a. Delay im Bereich von 10 µs bis 800 ms mit einer Auflösung von 1 ns
b. Doppler, phasenkontinuierlich im Bereich von +/- 1MHz mit einer Auflösung von 1 Hz und einer Genauigkeit von min. 01 Hz
c. Regendämpfungen, Auflösung von 0.1 dB mit einer Genauigkeit von <0.1 dB
d. Dämpfungen durch Fading, Auflösung 0.1 dB, Genauigkeit von <0.1 dB
e. Clear Sky Bedingungen
f. Interferenz von anderen Bodenstationen und von anderen Satellitensystemen
g. Thermisches Rauschen
e. Interferenz
f. Phasenrauschen, Genauigkeit < +/- 0.5 db
14. Der Emulator soll eine Signalbandbreite von 250 MHz unterstützen. 15. Der Emulator soll in 19 Zoll Racks integriert werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kanalemulator für das DTEC.BW Forschungsprojekt SeRANIS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.