Technische Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 21D1345
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Projektsteuerung
Der Freistaat plant die Errichtung eines Konzerthauses in München. Hierfür werden Leistung für die technische Projektsteuerung ausgeschrieben.
Das Raumprogramm mit einer Brutto-Grundfläche von rd. 70.000 m2 gem. DIN 277 umfasst einen großen Konzertsaal, einen kleinen Konzertsaal (großer Konzertsaal mit ca. 1900 Plätzen, kleiner Konzertsaal mit ca. 400 Plätzen) und einen Multifunktionssaal (mit ca. 200 Plätzen). Neben den Konzertsälen sind Foyer,
Gastronomie, Läden und Büros, ein Stützpunkt der Hochschule für Musik und Theater München sowie ein "Education-Bereich" für die Musikvermittlung für Kinder und Erwachsene vorgesehen. Unter dem Gebäude wird eine mehrgeschossige Tiefgarage mit ca. 250 PKW Stellplätzen errichtet.
Siehe hierzu alle Informationen in der Anlage 21D1345_Aufgaben-und_Projektbeschreibung.
München
Es ist beabsichtigt die Leistungen für die technische Projektsteuerung für den Neubau Konzerthaus München zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung
vorgesehen (siehe auch II.2.11 Angaben zu Optionen). Der Leistungsbeginn soll unverzüglich nach Auftragserteilung, voraussichtlich im ersten Quartal 2022 erfolgen. Siehe hierzu alle Informationen in den beiliegenden VII-02-H_21D1345_Vertrag_Technische_Projektsteuerung, Anlagen zum Vertrag, sowie in VII-02-04-21D1345-honorarangebot_techn-projektsteuerung_0721.
Die Bewertung erfolgt anhand der bekannt gemachten Eignungsmatrix. Siehe hierzu Anlage 21D1345_Eignungsmatrix.
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 20 %,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 80 %.
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden jeweils 0 - 5 Punkte vergeben, die mit der angegebenen Gewichtung multipliziert werden. Die Summe ergibt die Gesamtbewertung. Es sind maximal 500 Punkte erreichbar.
Somit ergibt sich aufgrund dieses Punktesystems eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV)
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1.
Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung/ Ausführung abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen/ Leistungsphasen oder auf Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Abruf erfolgt schriftlich durch einseitigen Abruf. Ein
Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Siehe hierzu alle Informationen in den beiliegenden VII-02-H_21D1345_Vertrag_Technische_Projektsteuerung, Anlagen zum
Vertrag, sowie in VII-02-04-21D1345-honorarangebot_techn-projektsteuerung_0721.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/217120
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
- der erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO
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Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
Ergänzend zu 4.2.1 des Bewerberbogens:
"allgemeiner" Jahresumsatz-: -entfällt-
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben. Die Bewertung erfolgt gem. Anlage 21D1345_Eignungsmatrix
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten drei Jahren (2020, 2019, 2018) erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen einzureichen. Alle Angaben zu den Referenzen sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) vorzunehmen.
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden durch die Vergabestelle auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen; diese dürfen jedoch nicht älter als fünf Jahre sein. (d.h. die Abnahme der Leistungen der Referenz darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen und somit nicht vor dem 1.1.2016 erfolgt sein. Sollte keine Abnahme erfolgt sein, ist das Datum der Schlusszahlung maßgeblich. Ältere Referenzen werden mit 0 Punkten gewertet.)
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Es werden insgesamt maximal 3 Referenzen gewertet. Werden mehr als 3 Referenzen abgegeben, werden nur die ersten drei berücksichtigt. Die Angaben sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) vorzunehmen. Auch bei Unternehmen, die Kapazitäten eines oder mehrerer weiterer Unternehmen in Anspruch nehmen, oder für den Fall von Bewerbergemeinschaften dürfen insgesamt nicht mehr als 3
Referenzen abgegeben werden.
Da die eingereichten Referenzen unterschiedlich gewichtet werden, sind diese vom Bewerber im Bewerberbogen entsprechend zuzuordnen. Die Gewichtung ist der Anlage 21D1345_Eignungsmatrix zu entnehmen. Werden weniger als 3 Referenzen angegeben, werden fehlende Referenzen mit „0 Punkten“ bewertet.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die im Bewerberbogen unter 4.3.1 geforderten Angaben berücksichtigt. Über die Angaben im Bewerberbogen hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu 4.3.2 des Bewerberbogens -Qualitätssicherung/techn. Fachkräfte: -entfällt-
Ergänzend zu 4.3.3 des Bewerberbogens -Qualitätssicherung/Maßnahmen: -entfällt-
Ergänzend zu 4.3.5 des Bewerberbogens – Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren:
Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, die bezogen auf die zu vergebende Leistung tätig sind.
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl wird gemäß 21D1345_Eignungsmatrix bewertet.
Ergänzend zu 4.3.6 des Bewerberbogens -Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung: -entfällt-
Nähere Angaben zu allen erforderlichen bewertungsrelevanten Kriterien siehe Anlage
21D1345_Eignungsmatrix.
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/217120
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]