Rahmenvertrag über Kommunikationskonzept und Veranstaltungen zur Förderung der Verkehrssicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2021-0136
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Kommunikationskonzept und Veranstaltungen zur Förderung der Verkehrssicherheit
Erstellung eines Kommunikationskonzept und Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung der Verkehrssicherheit
Kommunikationskonzept und Umsetzung Kommunikationskampagne
Rahmenvertrag zur Entwicklung eines strategischen Kommunikationskonzepts zur Förderung der Verkehrssicherheit und Planung und Umsetzung einer digitalen Kommunikationskampagne
Veranstaltungen, Kampagnen und Werbeaktionen
Rahmenvertrag zur Planung und Umsetzung von analogen Veranstaltungsformaten, Verkehrssicherheitskampagnen und Werbeaktionen zur Förderung der Verkehrssicherheit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kommunikationskonzept und Umsetzung Kommunikationskampagne
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Veranstaltungen, Kampagnen und Werbeaktionen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.