Umbau des ehemaligen Schlackebunkers zum Müllzwischenbunker in Burgkirchen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgkirchen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84508
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zas-burgkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau des ehemaligen Schlackebunkers zum Müllzwischenbunker in Burgkirchen
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Ingenieurbauwerke nach § 41 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI – Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 3-9 für den Umbau des ehemaligen Schlackebunkers zum Müllzwischenbunker in Burgkirchen.
84508 Burgkirchen
Es soll der ehemalige Schlackebunker des Zweckverbandes Abfallentsorgung Südostbayern in Burgkirchen zu einem Müllzwischenbunker umgebaut werden. Es wurden im Vorfeld bereits mögliche Varianten untersucht. Die Untersuchungsergebnisse werden in diesen Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Stufe 1 - LPH 3-4;
Stufe 2 - LPH 5-7;
Stufe 3 - LPH 8-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-3 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgkirchen
Postleitzahl: 84508
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]