Ersatzneubau Schlossbergschule Nüdlingen – Grundschule + Hort Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nüdlingen
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97720
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuedlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Schlossbergschule Nüdlingen – Grundschule + Hort Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Die Gemeinde Nüdlingen beabsichtigt den Ersatzneubau einer Grundschule mit Hortbetreuung.
Das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zeigt, dass ein Neubau wirtschaftlicher als die Sanierung der bestehenden Schlossbergschule in Nüdlingen ist.
Das bestehende Schulgebäude sowie der angrenzende Hort werden abgebrochen. Die sich ebenfalls auf dem Grundstück befindende Sporthalle bleibt bestehen und soll in das Neubaukonzept entsprechend integriert werden. Eine ggf. erforderliche Sanierung der Halle ist nicht Gegenstand der Planungsaufgabe des ausgeschriebenen VgV-Verfahrens.
Die Baumaßnahme soll bei laufendem Schulbetrieb stattfinden. Die Belastung für Schüler und Lehrer ist dabei so gering wie möglich zu halten.
Geplant ist eine Grundschule mit 7 Klassen sowie ein Hort für 4 Gruppen.
Gewünscht wird ein modernes Schulkonzept wie beispielsweise eine Marktplatzsituation, die Clusterbildung und offene Lernlandschaften.
Kennzahlen:
— NUF Grundschule ca. 1 200 m2,
— NUF Hort ca. 550 m2.
Es handelt sich um eine nach FAG geförderte Gesamtmaßnahme.
Die Gesamtkosten (KG 200-700) werden anhand von Kostenrichtwerten mit ca. 10,6 Mio. EUR brutto angenommen.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV,
— Planungsphase 2021 bis 2022,
— Abgabe Bau- und Förderantrag 2022,
— Bauausführung ab 2023,
— Gesamtfertigstellung 2024.
Nüdlingen
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die in den Honorartafeln der HOAI 2021 aufgeführten Honorarspannen weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.);
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen LPH 1 bis 9,
— vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen,
— weitere Stufen gem. Vertragsmuster.
Besondere Leistungen:
— Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3 + 4).
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen sowie der weiteren Stufen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht.
Eine Machbarkeitsstudie liegt vor. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie können für die weitere Planung herangezogen werden.
Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hjp-architekten.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland